Hallo timtaylor8,
mein Rat in dieser Angelegenheit ist, lass von einem RA für Sozialrecht prüfen ob hier die Behörde die "Überzahlung" verursacht hat. Dies wäre z.b. dann der Fall, wenn du zwar nachweislich die Änderungen eurer wirtschaftlichen Verhältnisse mitgeteilt hast aber die Behörde dies in der Berechnung nicht berücksichtigt hat.
§ 45 Abs.2 SGB X
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht ....hat
Inwieweit dann eine Vorgehensweise in Betracht kommt sollte der RA erkennen.
Also ab zum zuständigen amtsgericht und einen Beratungsschein anfordern. Dieser kosten 10 Euro, damit ist jedoch eine Beratung durch einen RA kostenfrei.
Liebe Grüße
Kätzchen