Hallo BarbaraSusanne,
Möglichkeit 1
die Mutter des Kindes kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Kindesvater den Unterhalt nicht selber tragen kann. Diesen Unterhaltsvorschuss muss er allerdings wieder zurückzahlen.
Möglichkeit 2
Andererseits braucht die Kindesmutterr den Unterhaltsvorschuss auch nicht in Anspruch nehmen, sondern kann,wenn sie das möchte den Unterhalt eben auch von den Großeltern einklagen.
Nach dem BGB könnten eben auch unter bestimmten Vorraussetzungen, die mir allerdings im einzelenen nicht bekannt sind. auch Großeltern zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Großeltern können allerdings nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet werden.
Aber ich denke mal das Möglichkeit 1 die realität ist.
LG
Kätzchen35