Kann ich irgendetwas ausdrucken, das dieses dem Amt "beweist"? Die sagten mir übrigens auch, der 1-Euro-Job würde von der Regelleistung abgezogen (!) ...
1. Beweis ist hierfür § 30 SGB II
(in der Fassung des Freibetragsneuregelungsgesetzes 1.10.2005)
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen auf Erwerbstätigkeit ein weiterer Beitrag abzusetzen. Die beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1200 Euro tritt für Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in BG leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1500 Euro.
Dies kopierst du dir mal raus und gibst es dem Amt! Das sollte Beweis genug sein.
Die Mehraufwandsentschädigung eines 1 Euro Jobs wird und darf NICHT in die Berechnung einfließen. "Die Mehraufwandsentschädigung ist eine pauschale Leistung und deckt alle Arten von Mehraufwand mit der Teilnahme an einem Zusatzjob ab" ( BA AUA, 10)
Bitte, was ist das für eine Arge, die solch einen Mist verbreitet, das die Mehraufwandentschädigung vom Regelsatz abgezogen wird? Wenn ich das lese bekomme ich einen Wutanfall.Verlang mal von dieser Person, den dazugehöhrigen §§.................., den wird sie dir nicht sagen bzw. vorlegen können, weil es keinen §§ dazu gibt. Solche Müllschwätzer regen mich tierisch auf.
Im übrigen: Entstehen dem Hilfebedürftigen durch fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte oder durch die Verweigerung von Auskünften Schäden, haftet die zuständige Behörde dafür.
Dir alles liebe
Kätzchen35