Hallo Katharina,
bitte noch mal zur verständigung:
die ARGE hat Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet obwohl du diesen weder bezogen noch beantragt hast??
Wenn dem so ist, dann bitte umgehend einen Überprüfungsantrag (da ich davon ausgehe das die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist) stellen.
Die ARGE kann KEIN Einkommen anrechnen was nicht da ist!!!!!!!
Zum Mai hat der Kindesvater die Unterhaltszahlung für das Kind aufgenommen. Unterhaltszahlungen stellen nach dem Sgb II Einkommen dar.Demnach ist dies Einkommen des Kindes.
LG
Kätzchen