Hallo Kuschel,
nei das kannst du dir nicht "wiederholen".
Die Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) muss maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören u.a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge.
Übersteigen deine Zuzahlungen diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, kannst du dich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Sprich also mal mit deiner zuständigen KK.
Liebe Grüße
Kätzchen