Beiträge von Kätzchen35

    Hallo Sven,


    nun viel kann ich zu deiner zuständgen ARGE nicht sagen, nur das wenige was ich bis jetzt so gehört habe war nicht grad positiv.


    Sicher das du das mit dem polizeilichen Fühungszeugnis nicht verwechselt hast und die meinen eine Meldebescheinigung von deiner zuständigen Gemeinde?
    Wenn ersteres verlangt wird, dann hab bitte etwas geduld, ich schreib dir was dazu. Melde mich dann per PN, ok?


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Helmut.


    Schulden sind grundsätzlich NICHT ABZUGSFÄHIG, bis auf titulierte Unterhaltsschulden. In deinem Fall also sind die titulierten Unterhaltsschulden vom Einkommen abzusetzen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Sven,


    nun 2 Wochen sind doch eigentlich ok.
    Mit der "wohnungsbeschreibung" meinst du sicher eine Mietbescheinigung, ausgestellt vom Vermieter?! Eine Kopie des Mietvertrages dürfte aber ersteinmal ausreichend sein um den Antrag bearbeiten zu können, die sollen sich mal nicht so anstellen.


    Hast du irgendetwas schriftliches bekommen, wo das mit dem polizeilichen Führungszeugnis drin steht? Wenn ja, schreib mir bitte mal den Schriftsatz.
    Und was wollen die von der Fahrschule????????.................blödsinn.
    Kann mir gern mal ein Antwortschreiben dazu überlegen...........darf doch wohl nicht wahr sein. Die kennen die Gesetze nicht!!!


    Nun wenn ich lese um welche ARGE es sich handelt wird mir ehrlich gesagt
    ko..........übel.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Helmut,


    wenn du trotz deines geminderten Einkommens noch weiterhin Unterhaltszahlungen leistest, sind diese natürlich von Einkommen abzugsfähig bei der Berechnung des ALG II's.....


    Da sich dein Einkommen, wie du schreibst, mindert wird, besteht auch die möglichkeit den Unterhaltstitel neu berechnen zu lassen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo,


    nun das Amt wird dir eine Frist setzen, in welchem Zeitraum du die Unterlagen einreichen sollst. Es liegt in deinem Interesse dies so schnell wie möglich zu tun, sonst kann dein Antrag nicht bearbeitet werden. Frist hin oder her.


    Was die Vorlage deines polizeiliches Führungszeugnisses soll, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Dies steht in keinster Weise in der Gesetzgebung und ist meineserachtens RECHTSWIDRIG! Sollte allerdings der SB weiterhin darauf bestehen, dann fordere ihn umgehend auf, das er dir dafür die gesetzlichen Grundlagen des SGB II dafür aufzeigt und zwar schriftlich. Dies wird er nicht können.


    Magst du mir mal schreiben, um welche ARGE es sich handelt?
    Und hast du alle Unterlagen schon eingereicht?
    Wenn ja, wann hast du den Antrag gestellt?.



    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo,


    Als erstes solltest du diesbezüglich mit deinem Stromanbieter verhandeln, ob dort eine Ratenzahlung möglich wäre. sollte es diesbezüglich zu keiner Vereinbarung mit dem Stromanbieter kommen, dann kannst du ein Antrag auf Darlehnsbasis, als unabweisbaren Bedarf stellen. ( § 23 Abs. 1 SGB II)
    Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn z.b. die Stromsperre in einem Haushalt mit Kindern droht und ein Ansparen nicht möglich war.


    Liebe Grüße und viel Erfolg


    Kätzchen35

    @ dani


    Leider ist dies immer "Auslegungssache" der Sachbearbeiter. Unter Umständen gilt folgendes:


    Ist das Kind jünger als drei Jahre und hat keinen Betreuungsplatz, so ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Hat es das 3. Lebensjahr überschritten und ist die Betreuung durch Kindergarten, Hort, Verwandte oder sonstige Personen sichergestellt, ist jede Arbeit in der Betreuungszeit zumutbar.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo Schnolli,


    Nach meiner Überschlagrechnung würde ich sagen es besteht kein Anspruch auf aufstockend ALG II


    Gesamtbedarf: 1059,88 ( stetzt sich aus 2*311 (Regelatz) plus 437,88 KdU (Kostender Unterkunft)
    Gesamteinkommen liegt bei 1119,79 Euro. ( 557,88 plus 561,91 )Hier werden jeweils 30 Euro für pauschale private Versicherung in Abzug gebracht, verbleibt ein Gesamteinkommen von: 1059,79


    Ungeachtet dessen sollte deine Mutti trotzdem einen Antrag stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit dies prüfen zu lassen.


    Eine andere Variante wäre einen Antrag auf wohngeld zu stellen, vieleicht besteht ja da Anspruch.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo Bibi,



    Also Wohznungsbeschaffungskosten können durch die Behörde übernommen werden, wenn..............wie in deinem Fall
    aus anderen Gründen notwendig ist z.b. durch Wohnungsverlust und wenn ohne Zusicherung eine Wohnung in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    ( § 22 Abs. 3 SGB II; fast gelichlautend " 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII, §42 Nr. 2 SGB XII für Grundsicherung)


    Tip zum Nachweis der Wohnungssuche: Melde ich auf dem Wohnungsamt als wohnungssuchend und lass dies dir dort schriftlich bestätigen. Dies kannst du dann auch deinem SB vorlegen.


    Liebe Güße Kätzchen35

    Hallo Bibi,


    wie schon gesagt, du musst dies dem Amt schriftl. Nachweisen, das nichts zu finden ist. Schneide von mir aus die Wohnungsangebote in der Zeitung aus.


    Das Amt MUSS dann weiterhin auch die unangemessenen Kosten übernehmen.


    Mir stellt sich die Frage, warum du nicht in der Wohnung bleiben darfst? Gibts Ärger mit dem Vermieter? Du kannst mir auch gern per PN was dazu schreiben.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo,


    da du über den Versorgungsplan nicht verfügen kannst ( bis zum 1.4.2007), kann die ARGE auch nicht von dir verlangen, das du diesen beleihen sollst.
    Bitte suche zu dieser Problematik umgehend eine Rechtsberatung auf. Geh bitte zu deinem zuständigem Amtsgericht und hol dir einen Beratungsschein. Mit diesem suchst du dann einen Rechtsanwalt für Sozialrecht auf. Beratung mit Beratungsschein ist dann kostenfrei.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo mwurfel,


    ich hoffe du hast vorab mit deinem zuständigen SB über den Grund des Auszuges geredet?! Wenn ja, dann stell den Antrag auf Übernahme der Kaution und reich diese umgehend ein.
    Solltest du das persönliche Gespräch noch nicht mit deinem SB durchgeführt haben, so würde ich dir anraten dies umgehend zu tun.


    Liebe Grüße
    Kätczhen35

    Hallo,


    ich gehe davon aus das die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist?! Also stell bitte umgehend einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X! dieser muss allerdings ausreichend von dir Begründet werden, dürfte aber kein Problem sein. Fakt ist, das deine Einkommen aus dem Minijob NICHT als sonstiges Einkommen in die Berechnung eingehen darf, sondern als Erwerbseinkommen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo,


    ein Umzug in eine unangemessene Wohnung wird vom Amt mit sicherheit abgelehnt werden. Solltest du den Umzug dennoch durchführen, dann erhälst weder Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Maklergebühren, Wohnungsanzeige, Doppelte Mietzahlung) noch Umzugskosten.


    Wenn du vom Amt zum Umzug aufgefordert wurden bist, weil deine momentane Wohnung unangemessen ist und du keine angemessene Wohnung finden kannst, so musst du dies dem Amt schriftlich Nachweisen.
    Somit muss das Amt auch weiterhin die KDU deiner jetzigen Wohnung übernehmen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo,


    du kannst natürlich aufstockend ALG II beantragen. Sprich du lässt deinen Bezug weiter laufen. Musst aber immer schön brav deine Verdienstbescheinigung einreichen. Absetzungsfähig vom Einkommen sind auch die Fahrtkosten.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo Tinchen+Gun,


    wie alt ist denn deine Frau?


    Eigentlich bildet Ihr eure eigene BG, sprich der Verdienst des Vaters ist hierbei uninteressant!!!
    Was eine Kürzung angeht, im ersten Schritt 30% und nicht mehr. Mit welcher schriftl. Begründung wurde den gekürzt?
    Kannst mir dazu auch gern eine PN schicken. Bitte nur um etwas Geduld auf die Antwort, da ich berufstätig bin.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Hallo rollergirl20,


    einen geplanten Umzug in eine günstigere wohnung solltet ihr vorher mit eurem zuständigen SB besprechen. Bei der Einkommensanrechnung ändert sich nicht, dies bleibt alles beim alten, lediglich die KdU ändern sich doch dann nur.


    Liebe Grüße
    Kätzchen