Hallo Melissa,
als erstes mal, die Behörde hätte die Aufforderung zum Auszug/Umzug zurücknehmen müssen und zwar schriftlich!! Dies hat Sie nicht getan, somit MUSS Sie hier der Umzugsgenehmnigung zustimmen.
Also am besten stelle hierzu den ANTRAG schriftlich!! Sollte dieser widerum abgelehnt werden, kannst du dagegen Widerspruch einreichen.
Hierzu solltest du dann eine Rechtsberatung einholen. Dazu gehst du bitte zu deinem zuständigem Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein, mit diesem suchst du dann einen RA für Sozialrecht auf.
Nochmals, die Behörde hat eine Auskunftspficht. Die Behörde muss dir in allen Sach und Rechtsfragen Auskubft erteilen, die für dich von Bedeutung ist. (§15 Abs.2 SGB I). Es sei denn die Behörde ist dazu nicht im Stande, was ich aber hier nicht sehen kann. Die Behörde wusste das die Mietobergrenze geändert wurde und wäre hiermit verpflichtet gewesen dir dies auch schriftlich mitzuteielen, wie diesbezüglich die neue Regelung aussieht.
Eventuell führt dies dazu:
Falsche Auskunft:
Entstehen dir durch unvollständige Auskünfte "Schäden", haftet die zuständige Behörde dafür.Du kannst einfordern, das du so gestellt wirst, als hättest du auf Grund einer richtigen Auskunft, den richtigen Antrag gestellt. Das ganze heißt Sozialrechtlicher Herstellungszustand. Dies ist eine von der
Sozialgerichtsbarkeit entwickelte Rechtzsauffassung, wie eine Amtspflichtverletzung korrigiert werden muß.
Also, lass dich nicht unterkriegen....................
Liebe Grüße
Kätzchen35