Also zunächst solltest Du zwischen Leistungsbewilligung bzw. Leistungen nach dem SGB II und sonstige Förderungen z.B. für Selbstständige unterscheiden. Im Klartext bedeutet dieses zunächst einmal, dass die Bewilligung von Arbeitslosengeld II eine Sache ist, die zunächst einmal geprüft werden muss, und die Förderung z.B. in Form von Einstiegsgeld sozusagen "extra" neben dem ALG II läuft oder auch "zusätzlich" (Anm.: DIe ICH -AG gibt es nur für die sog. SGB III Kunden, also die Arbeitslosengeld I Empfänger). Zunächst einmal frage ich mich, warum Du überhaupt selbsständig bist, wenn dieses nur Verlust abwirft? Aber vielleicht überlegst Du Dir die selber. Was die Antragstellung SGB II an sich betrifft, wird da zunächst einmal geschaut, über was für Einkünfte Du verfügst(bzw. alle die, die mit Dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bzw. § 9 Abs. 5 SGB II ),was für Vermögen du hast - hierzu gehören auch kapitalbildende Versicherungen, Lebensversicherungen, Bausparverträge, was auch immer, und es wird natürlich auch geschaut, inwieweit der Kindesvater gegenüber Dir und Deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist.
Um Deine Frage mal direkt wegen der beiden Wohnungen zu beantworten: DIE ARGE WIRD DIR KEINE 2 WOHNUNGEN FINANZIEREN. Solche Sonderleistungen sieht das SGB II nicht vor. Allenfalls kann in Härtefällen eine Doppelmiete für 1 Monat bei Umzügen gewährt werden, aber dieses trifft hier erstmal nicht zu. Also allenfalls nach positiver Antragsprüfung bzw. dann Bescheiderlassung eine Wohnung (die sich im angemessenen Rahmen befindet) + Dein Regelbedarf zum Leben und den Deiner Kinder, sowie der Krankenversicherungsschutz bzw. den gesetzlich zu zahlenden Anteil der KV/PV Beiträge, falls Du privat versichert bist.
Von diesem Gesamtbedarf werden dann Deine Einkünfte "abgezogen", und hierzu zählt das Kindergeld (bei minderjährigen Einkommen des Kindes), Unterhaltszahlungen für Dich und Deine Kinder, sowie alle weitere Einkünfte aus Deiner Selbsständigkeit. Natürlich gibt es Freibeträge, die bei solchen Rechnungen auch berücksichtigt werden.
Als ALG II Empfänger kannst Du einen Antrag auf ESG (Einstiegsgeld) stellen, allerdings bezweifele ich, dass Dieses befürwortet werden würde, gerade im Hinblick darauf, dass Du diese Tätigkeit schon länger weniger erfolgreich betreibst.