Beiträge von jones

    Horst,


    woher nimmst Du die Gewissheit, das hier jemand ausgebeutet wird? Wenn bei dem 400€-Job beispielsweise nur 40 Arbeitsstunden gefordert werden, also ein Stundenlohn von 10,00€ NETTO, wo ist dann die Ausbeutung?
    Solche allgemeinen Unterstellungen, ohne Hintergrundinformationen zu haben, sollte man unterlassen. Du forderst den TE ja praktisch auf, sich bestrafen zu lassen (durch Ablehnung und § 31 SGBII), je nach Hohe der Sanktion, sich sogar ermorden zu lassen (100%-Sanktion ist eindeutig Mord, weil 3 Monate OHNE jedwede Ernährung (Lebensmittelgutscheine sind selbst in einem solchen Fall eine Kannleistung)).
    Andere aufzufordern ist einfach.


    Gruß
    Ernie

    Das hier:


    Du zahlst von 374 Euro Regelsatz 200 Euro monatlich an jemanden? Das allein wäre schon ein Grund, dir die Leistungen zu versagen, weil es schlichtweg nicht nachvollziehbar ist, wie du von 174 Euro monatlich Strom, Lebensmittel und Co., sprich: deinen Lebensunterhalt, bestreiten kannst. Das erweckt sogenannte "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Like


    ist für mich Blödsinn!! Es werden jährlich hunderttausende Sanktionen ausgesprochen, davon rund 10.000 zu 100%.
    Bei einer Sanktion VERLANGT der Gesetzgeber, das mit dem weniger Geld ALLES bezahlt wird! (Der Gesetzgeber sagt aber nicht wie)
    Ohnehin ist eine 100%-Sanktion ohne Lebensmittelgutscheine eine eindeutiger klarer Mordversuch (3 Monat OHNE jedwede Ernährung) Jeder Kinderschänder, Massenmörder, Vergewaltiger, Terrorist wird ernährt (zwar im Knast) der Arbeitslose allerdings durch den § 31 SGBII ermordet!


    Zum Fall:
    Selbstverständlich ist diese Verweigerung völlig rechtswidrg, denn Schulden zählen bei ALGII-Antrag NICHT. Die Forderung eines Darlehensvertrages wäre nur im umgekehrten Fall von Wichtigkeit, da dann die Zahlungen (wenn der TE sei bekommt) nicht als Einkommen, sondern Vermögen zählen (Sofern die Darlehenshöhe, die der TE gewährt hätte, den Vermögensfreibetrag nicht überschreiten würde)


    Gruß
    Ernie

    Es wird von einer Massnahme mit Mehraufwandsentschädigung gesprochen, meinetwegen, ABER
    im ERSTEN Thread wurde folgendes behauptet:


    Bei der Verabschiedung aus dieser Maßnahme hat uns der Maßnahmeträger gesagt das wir keine Folgemaßnahme erhalten könnten da wir ja Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und somit einen Anspruch auf ALG I haben


    Bei einer solchen Situation (wenn sie stimmt) kann es sich nur um Bürgerarbeit handeln, denn eine Massnahme mit MAE die gleichzeitig ein Anrecht auf ALGI begründet, weil in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, gibt es nicht!


    Entweder:
    MAE und keine AV-Zahlung sowie kein Anrecht auf ALGI
    oder
    Massnahme mit Entgeld, dann auch AV-Zahlung und Anrecht auf ALGI (sofern mindestens 12 Monate AL gezahlt in den letzten 24 Monaten)


    Deswegen ist Äpfel und Birnen noch nicht so ganz klar.


    Es ist natürlich möglich, das der Massnahmeträger gelogen hat mit Arbeitslosenversicherung!!


    Ganz eindeutig ist die Situation nach wie vor nicht.


    Gruß
    Ernie

    1.)
    ich bin 62 Jahre alt,und habe die letzten 3 Jahre in einer Maßnahme "Aktiv zur Rente " als sogenannte Kommunal.Kombi bei einem ökologischen Sanierungsunternehmen gearbeitet.


    Ein 1€-Job wird NIE für 3 Jahre festgelegt!! Eine sogenannte Kommunal-Kombi ist Bürgerarbeit, die vergütet wird.


    2.)
    Es wird von 260€ gesprochen. Bei einem 1€-Job wird in den seltensten Fällen 2€/Stunde vergütet (6 Stunden/Tag, 5-Tage Woche ergibt 130 Monatsstunden)


    3.)
    Wie gesagt, 260€ ist der Standardbetrag in Selbstbehalt, bei 900€ brutto, wobei 900€ brutto auch ein Standardbetrag bei einem Kommunal-Kombi ist


    4.)
    Allerdings Vorschlag: Der TE sollte erstmal prüfen, ob es eine Stelle mit MAE oder Bürgerarbeit mit Bruttolohn ist, erst danach ergibt sich:


    4a)
    Bei MAE ist gegen den Betrag von 260€ nichts einzuwenden


    4b)
    Bei Bürgerarbeit und 260€ ist es Betrug!


    Gruß
    Ernie

    Nun, 260€ FREIBETRAG (es wurde von Freibetrag geredet, der kommt aber nur bei Bürgerarbeit vor und nicht bei Mehraufwandsentschädigung) ergibt sich aus 900€ brutto. In vielen Fällen wird aber Bürgerarbeit mit 900€ brutto vergütet. Daher beziehe ich meinen Querverweis.


    Gruß
    Ernie

    Hallo Turtle,
    die Mutter muß das wegen dem Kindergeldüberschuss überhaupt nicht mehr bis zum BVerfG durchklagen. Dieses Gericht hat per 1.1.2008 bereits entschieden:
    In seinem Beschluss vom 14.07.11 weist das BverfG darauf hin, dass die Bezugsberechtigung der Eltern im Außenverhältnis zu den Familienkassen weiterhin bestehen bleibt. Im Innenverhältnis hat der Gesetzgeber in § 1612b BGB n.F. das Kindergeld jedoch nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen familienrechtlich bindend zugewiesen (BVerfG, 1 BvR 932/10 vom 14.7.2011, 37). Es wollte damit die unterhaltsrechtliche Wertung mit der im Sozialrecht in Einklang bringen (aaO, 19, 45).


    Somit ist Kindergeld ab 1.1.2008 eigenes Einkommen des Kindes = EIGENTUM des Kindes!
    Daran ändert auch das Vorgehen sämtlicher Jobcenter in Deutschland nichts, das Kindergeldüberschuss verfassungsrechtlich betrügerisch auf die Eltern angerechnet wird. Auch die Bestimmung der ALGII-VO, das Kindergeldüberschuss auf die Eltern angerechnet wird, ist somit hinfällig, da das BVerfG diese Bestimmung der ALGII-VO durch sein Urteil für nichtig erklärt hat. Noch sind Enteignungen in Deutschland nicht rechtmäßig!!


    Gruß
    Ernie

    Was deine Entlohnung angeht, das ist sicher nicht die Welt was du da bekommen hast, aber mein Nachbar muß jetzt vom JC aus ein Jahr lang eine Maßnahme machen, wo er täglich 6 Stunden arbeitet also wie bei dir 30 Stunden die Woche.Er bekommt dafür 260 Euro monatlich gezahlt und muß davon, aber auch noch seine Fahrtkosten bestreiten.Täglich muß er 28 km fahren. Kannste dir selber ausrechnen was da am Ende dabei rum kommt. Like


    Das hier ist falsch. Hier wird er vom Jobcenter betrogen, wenn der Freibetrag nur 260€ beträgt (ermittelt aus einem Bruttolohn von 900€ = Bürgerarbeit)
    Richtig ist:
    Auch bei Bürgerarbeit steht der volle Freibetrag nach § 11 SGBII zu. Somit ergibt sich ein Freibetrag von:
    106,40€ Fahrtkosten (0,20€ x 28 km=einfache Entfernung x 19 Arbeitstage=5 Tage-Woche)
    35,00€ Kfz-Haftpflicht (ohne Kasko)(Wert von mir angenommen, hier muß der echte Kfz-Haftpflicht-Wert eingetragen werden)
    30,00€ Versicherungspauschale (gesondert die Kfz-Haftpflicht!!)
    15,33€ Werbungskostenpauschale
    160,00€ Selbstbehalt nach § 11 aus 900€ brutto
    ergibt in der Summe 346,73€ monatlicher Freibetrag statt 260€ !!!!
    Sofort Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X per 1.1.2011 !!! stellen. Hier wurde der Teilnehmer jeden Monat um 86,73€ betrogen! (sofern die Kfz-Haftpflicht in dieser Größenordnung ist).
    Der § 11 ist keine Ermessenentscheidung des SB sondern gesetzlich vorgeschriebene Absetzungsbeträge MÜSSEN gewährt werden!!


    Gruß
    Ernie

    Da Du bereits 30 Jahre alt bist, kannst Du nicht mehr zu BG Deiner Eltern gehören, das ist rechtlich nicht möglich. Im § 7 SGBII ist das eindeutig geregelt (keine Ermessensmöglichkeit des SB), das Personen ab 25 Jahren ihre eigene Bedarfsgemeinschaft zwingend bilden. Somit steht diesen Personen immer die Regelleistung eines erwachsenen Singles zu (zur Zeit 374€).
    Auf jeden Fall Widerspruch gegen die vorhandenen Bescheide, wenn das Ausstellungsdatum des Bescheides nicht länger als 4 Wochen her ist. Bei älteren Bescheiden Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dieser Überprüfungsantrag ist gegen sämtliche Bescheide bis 1.1.2011 !! rückwirkend möglich UND auf JEDEN Fall müssen die Beträge der Regelleistung nachgezahlt werden.
    Dieser Leistungs-SB, der diesen Bescheid ausgestellt hat, soll sich die Papiere geben lassen, denn hier ist der einfachste Grundsatz ob BG besteht oder nicht falsch gemacht worden!!

    Hallo,


    alles klar bei Deiner Berechnung. Hier hast Du mehr Vermögen als Dir zusteht. Da kann ich Dir leider keinen Ratschlag geben.


    Allerdings ein Hinweis:
    einfach abmelden ist gefährlich, denn Du bist ja nach wie vor der Eigentümer dieses Autos!! Vermögen besteht weiterhin.
    einfach verkaufen ohne anzugeben, Vermögen besteht weiter.
    Überlege Dir genau wast Du tust, denn wenn das auffällt ist das Betrug, und die ARGE verfolgt diese Sache.


    In Deinem Fall kann ich Dir nicht weiterhelfen


    Sorry


    Gruß


    Jones

    Hallo Anne,


    so ganz richtig ist das nicht. Du kannst den allgemeinen Freibetrag und den Freibetrag zur Altersvorsorge nicht einfach zusammen ziehen.
    Der Altersvorsorgefreibetrag wird nur gewährt, wenn dieser Betrag auch für die Altersvorsorge ist. d.h. hier müssen Vertäge bestehen!!


    Bei Dir (29 Jahre) beträgt Dein allgemeiner Freibetrag:
    150x29 = 4350 + 750 = 5100?


    Du bist alleinerziehend hast Du geschrieben, d.h. Du hast mindestens 1 Kind:
    Für jedes Kind in der BG besteht folgender allgemeiner Freibetrag
    Minderjährig: 3100?+ 750? = 3850?


    Wenn Du 1 Kind hast, besteht für Euch ein unantastbarer Freibetrag von insgesamt 8950?.
    Für jedes weitere Kind kommt 3850? hinzu!


    Der Altersvorsorgefreibetrag steht außen vor bei dieser Berechnung.


    Gruß


    Jones

    Hi Izzy,


    das ist geregelt im SGBII, §11, Abs. II


    folgendermaßen für Dich zur vereinfachung:
    Jedem steht ein pauschaler Freibetrag von 100? zu.
    vom überschreitenenden Betrag bis 800? Verdienst darft Du 20% behalten.
    Du fällst auf jeden Fall nicht aus Hartz-IV heraus. Bei Dir und Deinen 3 Kindern müßtest Du mehr als 1500? verdienen um herauszufallen.


    Bei einem Verdienst von 400? sieht es wie folgt aus:
    Pauschaler Freibetrag: 100?
    +20% von 300(überschreitender Betrag) 60?
    insgesamt stehen Dir von 400? 160? zu.
    Allerdings falls Du Fahrtkosten hast, diese sind im pauschalen Freibetrag enthalten, sie können nicht gesondert angegeben werden.

    Hallo Anne,


    die Vermögensfreibeträge sind gleich gültig, außer vor 1.1.48 geborene.
    Hier gibt es sonst keine Unterschiede
    Kennst Du die Freibeträge?
    Allgemeine Vermögensfreibetrag
    150xLebensalter, mind. 3100? + 750? für dringende Anschaffungen
    zusätzlich 250xLebensalter zur Altersvorsorge


    minderjährige Kinder
    3100? + 750? für dringende Anschaffungen


    Gruß


    Jones

    Hallo,


    bevor Du Dir diese Gedanken machst, rechne mal durch wieviel Dein Auto wert ist.
    Stelle dann fest wieviel sonstiges Vermögen Du hast.
    Es gibt Freibeträge von Vermögen, die Du besitzen darfst:
    150? x Lebensalter, mindestens 3100? + 750? für dringende Anschaffungen.
    Wenn Du also 30 Jahre alt bist, 150x30 = 4500+750=5250? Freibetrag.
    Wenn Du außer Deinem Auto kein Vermögen hast, darf dieses Auto 10250? wert sein, ohne das es angetastet wird. 5000? darf ein Auto grundsätzlich wert sein + den allgemeinen Vermögensfreibetrag.


    Reicht das aus?


    Gruß


    Jones

    Hallo,


    ich würde sagen nein, es wird nicht berücksichtigt, sofern die Rente unterhalb des Existenzminimums von 989,99?/Monat liegt.
    Ihr bildet jeder eine eigene Bedarfgemeinschaft, zusammen bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft, da ihr zusammen lebt.
    Der große Unterschied ist:
    Bei einer Haushaltgemeinschaft muss man sich gegenseitig nur soweit unterstützen, so lange man nicht unter das Existenzminimum fällt. Liegt man darunter, kann das Amt weitere Unterstützung weder verlangen noch anrechnen.
    Allerdings bei Deinem Antrag wird selbstverständlich nur im Maximalfalle die Hälftige Miete (sofern sie als Ganzes angemessen ist)
    bei Deinem Antrag berücksichtigt. Der Regelsatz natürlich auch.


    Gruß


    Jones

    Hallo zusammen,
    es gibt durchaus Möglichkeiten, etwas sofort zu ändern.
    Um es zu verstehen, sollten allerdings ein paar Zahlen bekannt sein.
    Der Einfachheithalber nehme ich einen Single:
    1. Gruppe Zahlen
    Die Armutsgrenze für einen Single liegt bei ca 1.200? Monat
    (=60% des Durchschnittsverdienstes aller Singles.)
    Das Existenzminimum eines Singles liegt bei 990?
    Das Existenzminimum II eines Hartz-IV-Empfängers liegt bei ca. 550?
    2. Gruppe Zahlen
    Es gibt mehr als 5.000.000 Arbeitslose (Grauzone nicht berücksichtigt)
    Es gibt ca. 1.000.000 freie Arbeitsplätze (Vollzeit)
    Es gibt zusätzlich ca. 1.500.000 freie Arbeitsplätze (Teilzeit, Nebenverdienst)


    Der überwiegende Teil = mehr als 90% wird allerdings so niedrig bezahlt, das niemand davon leben kann.
    Bei fast allen Nebenverdiensten bleibt aufgrund der unverschämten Nebenverdienstregelung des Staates nichts mehr übrig.


    Folgendes Ergebnis:
    Bisheriger Vollzeit-Arbeits-Single (schlecht bezahlt) hat 1.000? netto
    Bisheriger Hartz-IV-Empfänger hat 550? netto
    Arbeitender Hartz-IV-Empfänger (80 Stunden/Monat hat 520? netto!!!!!!!!!!!!!!
    Bedingt durch die Nebenverdienstregelung, die praktisch den ganzen Verdienst auffrißt (sämtliche Kosten, die mit der Arbeit zusammenhängen, müssen von dem Pauschalfreibetrag von 100? bestritten werden. Sollten die Kosten höher sein, hat man Pech gehabt, man bekommt sie NICHT erstattet.


    Das Ergebnis:
    Unter solchen Bedingungen, man hat keine Butter mehr auf dem Brot , wenn man arbeitet wird auch noch das Brot weggenommen, gehen Menschen nicht arbeiten.


    2.500.000 Stellen bleiben frei


    Hier greift der Staat ein,
    er zwingt jetzt die Menschen, kostenlos zu arbeiten (durch Nebenverdienstregellung).
    der Mensch wehrt sich, die Stellen bleiben weiter frei.


    Hier ist für einen großen Teil der Arbeitslosen eine Verbesserung möglich, ohne eine neue Stelle zu schaffen.


    Eine relativ gerechte Nebenverdienstregellung muss geschaffen werden (100%ige Gerechtigkeit gibt es nicht)


    Beispiel:
    Schlecht bezahlter Vollzeitarbeitnehmer verdient 990?/Monat
    Hartz-IV-Empfänger bekommt 550?/Monat
    Arbeitender Arbeitsloser (Halbtags) erreicht ca. einen Wert von 770?


    Hier tritt folgendes ein:
    Der Vollzeiter verdient mehr als beide anderen (muss so sein)
    Der arbeitende Arbeitslose hat mehr als der nichtarbeitende.


    Das Verhältnis bei den Bezügen sollte in etwa gerecht sein.


    Ergebnis:
    Unter solchen Verhältnissen würden mit Sicherheit viele Arbeitslose eine Stelle annehmen, selbst wenn der Stundenlohn gering wäre. Viele Stellen wären wieder besetzt (Wirtschaftlicher Schaden geringer)
    Bei allen jetzt praktisch freiwillig arbeitenden Arbeitslosen nimmt der Staat Gelder ein
    1. Sozialabgaben
    2. bei 400?-Job, Pauschalsteuer (30%)
    3. Der Unterstützungsbetrag ist geringer als bei Nichtarbeit.


    Es gibt Möglichkeiten


    Gruß


    Jones

    Hallo snooke,
    das das mit Deinem Schwager so ist, bezweifel ich nicht.
    Allerdings zwischen eheähnlicher Gemeinschaft und Schwager besteht schon ein Unterschied.


    Eheähnliche Gemeinschaft = zuerst 2 fremde Personen, werden diese in ein Verwandschaftsverhältnis treten (Heirat) oder nicht? Kann im voraus niemand beantworten. (Können sie so behandelt werden wie eine Ehe?)


    Schwager = bestehendes Verwandschaftsverhältnis.
    Die ARGE geht davon aus, das direkte Verwandte sich gegenseitig unterstützen (Familie).
    In wieweit die kompletten Einkünfte Deines Schwagers mit für Dich eingerechnet werden dürfen, ist zumindest zweifelhaft. Ich an Deiner Stelle würde das im nachhinein überprüfen lassen. (AWO, Soziale Einrichtungen, ggfs. Sozialanwalt).
    Nach meinem Kenntnisstand bildest Du mit Deinem Schwager keine Bedarfgemeinschaft, sondern lediglich eine Haushaltsgemeinschaft. Hier müssen zwar auch alle Kosten geteilt werden, jedoch sind Vermögensverhältnisse und Einkünfte Deines Schwagers hiervon nicht betroffen.
    Sollten Deine Eltern (Schwiegereltern Deines Schwagers) ebenfalls noch im gleichen Haus/Wohnung sein, könnte sich die Situation wieder verändern.
    Hier muss allerdings die genaue Familiensituation betrachtet werden.
    Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.


    Gruß


    Jones

    Hallo,


    zusammenziehen und dann als eheähnliche Gemeinschaft zu gelten, das hätten die ARGEN gerne. Das ist völlig falsch.


    Informiert Euch beide bitte zuerst, was eine eheähnliche Gemeinschaft ist.
    Nur ein paar Auszüge:
    Man muß aus einem Topf wirtschaften
    Die Bindung muss so fest, das gegenseitige Unterstützung unterstellt werden kann
    Gegenseitige Kontovollmachten müssen bestehen.
    Gemeinsame Kinder sind ein Indiz für eine Gemeinschaft.
    Erst nach 1 Jahr kann mehr oder weniger die Gemeinschaft unterstellt werden.
    (Teilweise auch erst nach längerer Zeit)


    Das bloße zusammenziehen ist kein Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft.


    Allerdings seid Ihr in der Beweispflicht, das die eheähnliche Gemeinschaft nicht besteht (Umkehrbeweis).


    P.S. eine sexuelle Beziehung ist noch keine eheähnliche Gemeinschaft!!!


    Gruß


    Jones

    Hallo Snooke,
    das ist fraglich, die Chancen stehen 50:50


    Es gibt bei Neueinrichtung, Bei Brand bzw. Vernichtung von Einrichtungsgegenständen einen Erstbedarf bei Hartz-IV.


    Ob dieser Teppich (vom Vormieter), den Ihr neu anschaffen wollt, jetzt als Neueinrichtung gilt, vermag ich nicht zu sagen.


    Hier würde ich einen Antrag auf Ersteinrichtung stellen für den Teppich,
    ob dieser gewährt wird, ist Ermessenssache der ARGE. Ihr solltet auf jeden Fall die Situation (Teppich/Vormieter) im Antrag schildern.


    Einen besseren Rat kann ich Euch nicht geben.


    Gruß


    Jones

    Hallo Sunnygirl,
    dein Fall ist sehr kompliziert. Laut meinen Informationen ist aber auf jeden Fall die Rente Deines Opas nicht mit in die Rechnung einzubeziehen. Dein Vater ist gegenüber Dir unterhaltsverpflichtet, Deinen Geschwistern gegenüber auch. Sein Verdienst wird wahrscheinlich für alle Personen so gering sein, das er laut Hartz-IV Dir keine Unterstützung gewähren kann.
    Hast Du eine schriftliche Begründung der Ablehnung? Das ist Dein Recht! Gehe mit dieser Ablehnung zu einem Anwalt, mit Schwerpunkt Sozialrecht. Du benötigst einen Prozeßkostenhilfeschein, den bekommst Du von Deinem Anwalt, bzw. er nennt Dir die Stelle. Denn wie ich das sehe, steht Dir mehr zu. Ich kann Dir das nicht in ? und Cent sagen, dafür fehlen mir Informationen und die genaue Berechnung übersteigt sehr wahrscheinlich auch meine Möglichkeiten.
    Hier ist mit Sicherheit ein Anwalt von Nöten.


    Sorry,
    ich kann Dir leider keine bessere Auskunft geben.


    Gruß


    Jones