Bei der Durchschnittsrechnung ist allerdings zu beachten, der die Grundlage der Durchschnittserrechnung auch bei der Ermittlung des Krankengeldes durchgeführt wird!
Wenn also mit 6 Wochenerwerbstagen der Durchschnittswert ermittelt wird (wie im vorliegenden Fall), dann muß bei der wegen Krankheit ausgefallenen Tage auch jeder Samstag berücksichtigt werden, selbst wenn samstags nie gearbeitet wird.
Wenn der Durchschnittswert auf 6-Tage-Woche ermittelt wird, gilt das Krankengeld auch für eine 6-Tage-Woche
Wenn der Durchschnittswert auf 5-Tage-Woche ermittelt wird, gilt das Krankengeld auch für eine 5-Tage-Woche
Ich würde dem TE raten, die Durchschnittsermittlung einzufordern und die bezahlten Krankheitstage zu überprüfen.
Einen Durchschnitt von 6 Tagen zu ermitteln (damit der Betrag gering ist) und nur 5 Tage zu bezahlen grenzt schon an Betrug, das ist nämlich vorsetzlich!
Gruß
Ernie
Im vorliegenden Fall ist auf 6-Tage-Woche der Durchschnitt ermittelt worden!