bla,
ich war auch schon Aufstocker, aber das:
Hast du schon früher über eine schwere Straftat nachgedacht, als du als kleines Kind mal so frech warst, das dir deine Eltern das Taschengeld sanktioniert hatten
ist etwas völlig anders, als für 3 Monate zu 100% sanktioniert zu werden (Lebensmittelgutscheide sind eine KANN-Leistung, keine MUSS-Leistung).
Auch wenn mir das Taschengeld sanktioniert wurde, habe ich zu Essen und Trinken bekommen. Bei Sanktionen auf 100% ist das NICHT der Fall. Man sollte schon die Relationen sehen.
Urlaubsgeld ist für alle Bürger für den Urlaub (manche geben es für etwas anderes aus, das ist aber jedem persönlich überlassen)
Urlaubsgeld von Aufstockern MUSS für den Regelsatz bzw. die Miete verwandt werden, weil es genau dafür verrechnet wird, für Urlaub ist es nicht möglich, es ist im Regelsatz nicht vorgesehen.
Weihnachtsgeld ist für alle Bürger für Weihnachten (mache geben es für etwas anderes aus, wie oben)
Weihnachtsgeld von Aufstockern MUSS für den Regelsatz bzw. die Miete verwandt werden, weil es dafür verrechnet wird, für Weihnachten ist es nicht möglich.
Da immer noch kein Mindestlohn in Deutschland bundesweit herrscht, sind diese Möglichkeiten gegeben. Für die Rahmenbedingungen eines Mindestlohnes (Untergrenze Existenzminimum = darunter darf niemand zu Arbeit gezwungen werden, auch von den Jobcentern nicht) ist aber die Regierung verantwortlich. Sie kann eine Untergrenze festlegen (Als Sittenwidrigkeitsgrenze festgelegt).
Es gab auch früher Ausnehmeregelungen z.B. bei der Lohnsteuer (ein Teil des Weihnachtsgeldes war steuer- und sozailabgabenfrei).
Solche Möglichkeiten der Festlegung hat jede Regierung. Es wird aber nicht gemacht.
Ich spreche ja von verbrecherischen Gesetzen, das hat mit Bildung nichts zu tun.
Ich gehe nach dem gesunden Menschenverstand und auch Logik vor:
Urlaubsgeld ist für Urlaub
Weihnachtsgeld ist für Weihnachten
Kindergeld ist für die Kinder (Sollten Kinder in HartzIV-Familien leben und selbst Einkommen haben, werden sie künstlich zu HartzIV-Empfängern gemacht, nämlich der Betrag, der über dem NICHT ausreichenden HartzIV-Betrag liegt, wird vom Kindergeld enteignet, im Anschluß daran, weil jetzt HartzIV nicht reicht, über das Bildungspaket wie gnadenhaft "gegeben".
Auch wenn seit 1.1.2008 das Unterhaltsrecht geändert worden ist, das Kindergeld Einkommen des Kindes = Eigentum des Kindes ist, ändert das nichts an der Tatsache, das überschüssiges Kindergeld den NICHT ausreichend vorsorgten Kindern wieder enteignet wird.
Hier wird das Eigentumsrecht der Kinder durch sozialrechtliche Vorschriften beschnitten.
Reiche Kinder dürfen den kompletten Lohn behalten UND das komplette Kindergeld
Arme Kinder wenn sie Einkommen haben das komplette Kindergeld abgeben.
WARUM??
Kindergeld ist für die Kinder und nicht für die Erwachsenen, damit der Staat sich dadurch praktisch das Kindergeld wiederholt, weil es dann für die Erwachsenen weniger HartzIV zahlen muß.
Bei der ganzen Verrechnung darf man nicht vergessen:
Es gibt ein "sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum", in dem alles enthalten ist und mit dem alles möglich ist, in Höhe von ca. 650€ im Durchschnitt.
Dieses ist gültig für HartzIV-Empfänger/Grundsicherungempfänger.
Es gibt das normale Existenzminimum, das beträgt 1029€, ab 1.1.2013 = 1050€, das ist für die normale Menschen .
Sollten HartzIV-Empfänger arbeiten haben sie zwar mehr als diese 650€, bekommen aber soviel verrechnet, das sie das Existenzminimum eines Menschen (1029/1050€) NIE erreichen können!!
Hier läuft meiner Meinung nach einiges schief.
Gruß
Ernie