zu1)
ja, man geht von HartzIV in Grundsicherung, allerdings wirst Du mit 63 Jahren zwangsverrentet (MIT Abzügen). Die Grundsicherung selbst ist nicht höher als das HartzIV, allerdings sind sämtiche Bedingungen brutaler als im SGBII. Statt einem Vermögen von ca. 60.000€, wenn es korrekt in Allgemeines Vermögen und Altersvorsorgevermögen aufgeteilt ist, PLUS einen PKW im Werte von bis zu 7.500€ sind erlaubt.
Ab dem renteneintritt und Grundsicherungsbedarf liegt der Vermmögensfreibetrag auf 2.600€. Ein Auto ist nur noch erlaubt, wenn mit dem gesamten Vermögen und dem Autowert diese 2.600€ nicht überschritten werden. Ansonsten ist der PKW zu verkaufen UND wird selbstverständlich voll auf die Grunsicherungsansprüche angerechnet.
Ebenfalls wird JEDER Nebenverdienst ab dem 1. CENT zu 70% angerechnet. Es ist nicht erwünscht, das Rentner auch Geld verdienen und eventuell überleben können. Sie sollen möglich schnell umgebracht werden (dafür sind diese Gesetze EXTRA von Frau Merkel und Frau VdLeyen festgelegt worden)
Das SGB XII ist das Kastensystem Indiens auf Deutschland übertragen. Rentner gehören zu der 4 Kaste, der Kaste der Parias und haben selbstverständlich KEINE Rechte!!
zu 2)
auch mit 59 Jahren hast Du genauso Dich zu bewerben wie jüngere, laut Frau vdLeyen gehörtst Du zu den BEST AGER, die sogar bevorzugt Stellen finden (wurde allerdings nie bewiesen).
zu 3)
Hier mußt Du Dich gesondert erkundigen, Bei Selbständigen, auch Kleinselbständigen = kein Unterschied, wird anders gerechnet, als bei Angestellten.
Hier wird dann über einen Bewilligungsbescheidszeitraum von 6 Monaten der Einkommensüberschuss ermittelt, dann der Durchschnitt gerechnet, anschließend bei diesem Durchschnitt die Freibeträge nach § 11 SGBII gewährt.
Du wirst im voraus eine EKR (Einommensüberschussrechnung) abgeben müssen. Diese ist realistisch zu erstellen.
Zweckmäßig ist es, einen nicht zu hohen Gewinn anzugeben, Begründung:
WENN Du einen zu hohen Gewinn angibst, wird dieser als Einkommen 6 Monate lang berücksichtigt und Deine ALGII.Zahlungen könnten zu einer Bedarfsunterdeckung führen. Das zwar nachträglich alles verrechnet wird, ändert nichts an der Tatsache, das Du mit Geldern die Du im Januar bekommst, heute keine Lebensmittel kaufen kannst.
zu 4)
Für die Angemessenheit einer Wohnung hat jeder Ort/Gemeinde eigene Angemessenheitsbestimmungen. (daher nachfragen)
Heizkosten werden zwar übernommen, jedoch müssen sie eindeutig nachgewiesen werden, was bei Strom schwierig ist, Begründung:
Da die allgemeinen Stromkosten im Regelsatz enthalten sind, wird die Stromrechnung vom Jobcenter NICHT berücksichtigt. Wird jetzt mit Strom geheizt, muß der Nachweis erbracht werden, wieviel Stromkosten für die Heizung benötigt wurde. Das kann zu Schwieirigkeiten führen.
Ich weiß jetzt nicht, ob Du gesonderte Zähler hast, Nachtspeicher oder was auch immer. Daher kann ich das pauschal nicht beantworten, ohne Hintergründe zu kennen.
Gruß
Ernie
P.S.
Das teilweise Ironie in meinem Beitrag vorhanden ist, ist gewollt, geht jedoch nicht gegen Dich. Das ist meine Meinung über Frauen, die Massenhaft Menschen umbringen wollen bzw. die solche Gesetze zu solchem Vollzug festlegen.