Text:
Sehr geehrter Herr/Dame .......
wie Ihnen bekannt ist, habe ich KEINE leistungen zum Lebensunterhalt beantragt.
Ebenfalls ist Ihnen laut Schreiben vom .......(Deine Widerlegung nach § 9 Abs. 5) das ich Frau ...... (Deine Mutter) weder in Geld noch in Geldeswert unterstütze.
Weiterhin ist Ihnen bekannt, das ich laut § 7 SGB II NICHT zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter gehören.
Trotzdem beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:
Beendigung der Ausbildung am.....
Ich bin nicht verpflichtet, Ihnen darüber Unterlagen zuzusenden, da ich KEINE Unterstützung beantragt habe
Erklärung, was ich nach der Ausbildung gemacht habe
Da KEINE Unterstützung beantragt wurde, fehlt JEDWEDE gesetzlich Grundlage, nach der ich darüber Auskunft geben muß:
persönliche Vorsprache, falls sie Leistungen beantragen wollen:
Was soll das???
Hier fragen sie, ob ich Leistungen beantragen will
Oben im Anschreiben beahaupten Sie, das ich Leistungen beantragt habe
Nochmals: Ich habe KEINE Leistungen beantragt, ich bin in Arbeit
Weiterhin:
Sie verlangen aufgrund der Mitwirkungspflicht Unterlagen von mir:
Nochmals: Da ich KEINE Leistungen benatragt habe, besteht auch KEINE Mitwirkungspflicht
Nochmals:
Frau .... (Deine Mutter) und ich sind in KEINER gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft. Ihnen dürfte der § 7 SGBII bekannt sein, der das regelt.
Ich fordere Sie auf, weitere Belästigungen Ihrerseits zu unterlassen.
Hochachtungsvoll
Das ist jetzt von mir in extrem ungehaltenen Worten gehalten. Ich überlasse es Dir, wie hart Du antwortest.
Gruß
Ernie
Anmerkung:
§ 7 SGBII regelt, wer zur BG gehört. Danach seid ihr auf JEDEN Fall 2 BG`s, die sich NICHT gegenseitig unterstützen muß.
§ 9 Abs. 5 regelt, ob eine Unterstützung VERMUTET werden DARF, KEINE Pflicht. WENN dieser Vermutung widersprochen ist, darf KEIN Jobcenter diese Vermutung dürchführen, entschieden durch BGH!!!
§ 60 Mitwirkungspflicht, besteht nur für Personen, die Auskunft geben müssen. Da weder durch § 7 bzw. § 9 Abs 5 eine Auskunftpflicht zucftriif, sind die § 60, 66, 67 NICHT anwendbar
2. Anmerkung:
Deine Mutter soll für sich (NUR für sich) eine Mahnung über das ALGII ausstellen (wenn es noch nicht eingegangen ist). Nachfristsetzung 1 Woche
Im Text:
Sollte nach 1 Woche das mir zustehende ALGII nicht überwiesen worden sein, werde ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen (Verweigerung lebensnotwendiger Unterstützung)
P.S.
Ich weiss, das eine solche Klage kaum durchgehen wird, aber manhe SB wachen dann auf.
Über diesen Brief würde ich aber Kopie an den Geschäftsführer schicken mit dem Vermerk, das bei Nichtbeantwortung ein Leserbrief über unmenschliche Zustände im Jobcenter veröffentlicht wird