Hallo CloudStrife und hallo Kätzchen 35,
vielen Dank für Eure Antwort. Werde dem nachgehen. Habe noch den Tipp bekommen: "Erkundige dich erst mal, wie das dann mit der Krankenversicherung ist??!!?"
Liebe Grüße aus dem Saarland
Kulle
Hallo CloudStrife und hallo Kätzchen 35,
vielen Dank für Eure Antwort. Werde dem nachgehen. Habe noch den Tipp bekommen: "Erkundige dich erst mal, wie das dann mit der Krankenversicherung ist??!!?"
Liebe Grüße aus dem Saarland
Kulle
Meine erwachsene Tochter wurde mir als Kind wieder in die Bedarfsgemeinschaft ( 249.- ? Bedarf) zurückgegeben. Mit Unterhalt und Kindergeld "erwirtschaftet" sie 6 ? zuviel, was mir wiederum abgezogen wird.
Muß sie unbedingt Hartz IV sein?
Können wir den Antrag "zurückgeben" und sie kann sich dann monatlich ~ 200 .- ? dazuverdienen - abzugsfrei!??
Wer hat Info?
Danke
Kulle
Meine Tochter (noch 18) und ich bekamen den Bescheid. dass sie, lt Gesetzes
änderung, wieder "Kind" werden soll. Wir haben Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass wir dann den kompletten Kinderstatus zurück haben wollen - so z.B.: Befreiung von Rezept- und Praxisgebühr.
Wer hat noch gegen einen solchen Bescheid mit welcher Begründung Einspruch eingelegt?
Danke
Kulle