Hallo
Ich habe da eine Frage. Diese Frage ist nicht für mich, sondern für mein Freund. Er hat ein Kind, welches aus einer Ehe hervorgegangen ist und muss natürlich Unterhalt dafür zahlen. Zur Zeit macht er eine Umschulung, die am 22.07.2006 voraussichtlich beendet ist und bekommt dann Hartz IV. Während der Umschulungszeit sind eine Menge Unterhaltsschulden angefallen. Ein Teil davon wurde vom Jugendamt gepfändet, da diese in Vorleistung getreten ist. Dafür hat das Jugendamt sich vom Sozialamt errechnen lassen, wieviel Bedarf er für sich hat. Der Rest wurde gepfändet, ungeachtet der Lohnpfändungsgrenzen, was mir unverständlich ist.
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob das Jugendamt von den 345,00 EUR, die einem ja zum Leben bei Hartz IV bleiben, etwas pfänden kann und ich hätte gerne gewusst, ob es einen Weg gibt, Unterhalt runterzustufen, da er nicht arbeitet.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand darauf antworten könnte.
Jasmin