hallo,
wenn du Hilfe bzgl. der Berchnungen deines Bescheides in Anspruch nehmen möchtest, kann ich nur aus persönlicher Erfahrung dir sagen, dass es in deiner Stadt oder Dorf direkt bei der Gemeinde einen Ansprechpartner gibt, der dir bei Nichtverstehen der Bescheide zur Seite stehen kann.
Bei mir auf dem Dorf gibt es eine Ansprechpartnerin und die konnte mir bei diversen Angelegenheiten was z. B. Widersprüche angeht, gut weiterhelfen. Sie hat sogar mit dem Amt telefonischen Kontakt aufgenommen und hat einige Sachverhalte, die ich nicht nachvollziehen konnte, regeln können.
Dennoch wäre interessant ob du vorab ALG I bezogen hast. Wenn ja hast du den Anspruch auf den Zuschuss der für max. 2 Jahre bezahlt wird. Wenn das der Fall sein sollte, kann es u. a. auch daran liegen..
Kopf hoch, nach Regen kommt wieder Sonne. Ich bin auch alleinerziehend und habe auch schon so derartige Schocks bekommen, was die Geldleistung angeht. Das wird sich alles aufklären. Geh zu deiner Gemeinde oder Stadt und frage nach, ob es einen direkten Ansprechpartner gibt, der dir Behilflich sein kann.
Ich wünsch dir viel Glück und alles Gute.
Lg
kriegsgoettin