das gesetzt schreibt aber auch, das eine eheähnliche Gemeinschaft mindesten 1 Jahr vor Antragstellung zusammen gelebt haben muss.
Also WG machen, am besten mit Untermietvertrag oder noch besser direkt vom Vermieter.
Beiträge von benny780
-
-
Ruf am besten in Nürnerg an, Hauptzentrale vom A-Amt, die geben auf alles Auskunft und sind sehr hilfsbereit, da die Ämter nicht zusammen arbeiten.
-
Hallo,
das hättest du mitteilen müssen, aber es wird nicht einberechnet. Du bis vom 01.10.bis 31.10.2005 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und hast den Antrag aber schon am 17.10.2005 gemacht. Somit stand dir das Geld erst ab den 01.11.05 zu, wahrscheinlich wollen die jetzt eine Rückzahlung. Was ich nicht ganz verstehe, wenn du freiberuflich gearbeitet hast (selbständig?), wir warst du dann Versicherungspflichtig Beschäftigt?
-
hallo,
soweit ich weiss, bekommt man noch Waschmaschinen
Wird vorher vom Sozi geprüft. Am besten soll deine Schwiegermama zu ihren Berater vom A-Amt gehen, der ist verpflichtet darüber Auskunft zugeben. -
Hallo,
da du verheiratet bist und ich gehe davon aus, dass ihr eine Wohnung zusammen habt, seit ihr somit eine Bedarfsgemeinschaft und habt Anspruch auf Leistungen. Auf alle Fälle würde ich an deiner Stelle einen Antrag stellen.
Auf keinen Fall Geld verschenken, wir bekommen auch nichts vom Staat geschenkt, ganz im Gegenteil zur Zeit wird fast jeder Einspruch auf die Berechnungen vom Arbeitsamt ohne jegliche Begründung abgelehnt (Jede 2. Berechnung ist falsch!!!!) Menschen die sich keinen Anwalt nehmen können, die eh schon Arm drann sind, müssen morgen hungern!!! Armes Deutschland oder Du bist Deutschland, das ist hier die Frage. -
ruf am besten mal in der Hauptzentrale vom A-Amt an, die ist in Nürnberg.
Nummer habe ich jetzt leider nicht, findest du aber leicht raus -
Hallo,
brauche dein Alter, dann kann ich die eventuell helfen. -
Hallo,
soweit ich weiss kommst du um einen neuen Antrag nicht drum herum. Unabhängig davon ob du Hartz IV Empfänger bist oder ALG I bekommst, hättest du diesen Umzug sofort dem A-Amt melden müssen, am besten noch vor dem Umzug. Da du kein Geld mehr beziehst, bist du auch nicht mehr Versichert. Da der Vermieter der Wohnung der Bruder Deines Freundes ist, würde ich dir Raten einen Mietvertrag mit dem Bruder zu machen. Ansonstan hast du nur noch mehr "Rennerei" auf diesen sch..... Amt, und in die meisten Untermietverträge werden vom Amt geprüft und da ihr in einer Beziehung seit, kann das nur zu unnötigen Ärger führen. Leistungen können vom Arbeitsamt ohne Brgründung abgelehnt werden. Also schleunigst zum A-Amt nicht dass du noch Ärger bekommst, weil du den Umzug nicht gemeldest hast und die dir eine Sperre reinhauen. Jeder Tag zählt.