Beiträge von Jen

    Wenn ein "schwerwiegender Grund" vorliegt, kann man den Umzug hinauszögern. Die frage ist, wie krank man sein muss, damit die ARGE das als tatsächlichen Grund akzeptiert. was ausserdem noch an Gründen in Frage kommt, liegt zum Teil im Ermessen des Sachbearbeiters.


    grüsse, Jen

    Der Auszug ist möglich, wenn Sie argumentieren, dass die Situation sich so zuspitzt, dass Sie es nicht mehr mit Ihrer Tochter und ihrem Kind in einer Wohnung aushalten. Vorausgestz, Sie sind auch arbeitslos. Sind Sie nicht arbeitslos, sind Sie Ihrer Tochter zunächst unterhaltsverpflichtet. Dann kann diese aber wiederum argumentieren, dass für sie (ihre Tochter) die Situation unzumutbar ist.


    Wenn Sie ALG II erhalten, kann das Amt sie dann nach Auszug Ihrer Tochter zwingen, in eine kleinere Wohnung zu ziehen!


    Jen

    Ich bekomme voraussichtlich ab 1.September 2006 ALG II und möchte im November in eine andere Wohnung in einem anderen Ort (selbe ARGE) ziehen. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (also August). Mein Problem ist, dass die neue Wohnung 40 qm anstatt der bisherigen 26 qm hat und sie 20 Euro teurer wäre. Wird es da Schwierigkeiten mit der ARGE geben oder kann ich mit einer Zustimmung rechnen, weil die Wohnung trotzdem kleiner als 45 qm ist?