Du kannst einen Überbrückungskredit beantragen und diesen in Raten zurückbezahlen.
liebe Grüße Tine
Beiträge von Tine
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Ich möchte ja gar kein ArbeitslosengeldII für meine Tochter, denn sie hat ja mit Bafög Kindergeld und Wohngeld ein höheres Einkommen als mit Alg II. Kann mich der Staat verpflichten sie in meine Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen obwohl sie ihr eigenes Einkommen hat?
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Meine Tochter wird 22 Jahre alt und ist zur Zeit Schülerin an der BOS. Sie bezieht Bafög, staatliches Kindergeld und Wohngeld. Arbeitslosengeld II. hat sie nicht beantragt. Ich übe einen 400 ? Job aus, habe noch einen 12 Jahre alten Sohn und beziehe aufstockend Arbeitslosengeld II. Jetzt wurde mir vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass meine Tochter voraussichtlich zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört. Meiner Meinung nach gehört sie zur Familiengemeinschaft und nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wer kennt sich aus?
Danke im Voraus
Tine