Beiträge von marisa


    Aber man sollte trotzdem nicht vergessen das er nicht dadurch "frei" ist , denn dann häuft sich die Zahlung an .... der Staat bzw. das Jugendamt zahlt dann Vorschuß , aber er muß es zurück zahlen wenn er dann Arbeit hat .

    Kätzchen35 schrieb:


    marisa ,


    geh bitte umgehend zum Familiengericht und beantrage eine Aussetzung oder Herabsetzung des Unterhaltes.


    Gruß
    kätzchen35


    ????? Glaube Du hast Dich vertan , ich hab keine Hilfe gesucht ich hab ne Antwort gegeben ...
    Aussetzung geht nicht das Kind hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt , wenn er nicht zahlen kann dann zahlt das Jugendamt. Und er muß es zurück zahlen !!!


    LG marisa

    Das kommt daraus an wie lange Du Anspruch auf AL1 hast und dies wiederum ist abhängig davon wie lange Du vorher beschäftigt warst .
    Aber normal steht auf Deinem Arbeitslosengeldbescheid drauf wie lange Du die Zahlung erhälst.

    Also :
    Ich glaube wenn ihr zusammen in eine Wohnung zieht , dann ist das im Regelfall so , daß ihr im ersten Jahr noch nicht füreinender aufkommen müßt. (ist glaub ich neu)
    Ihr braucht auf jeden Fall zwei getrennte Konten.
    Jedoch kenn ich mich da jetzt nicht so gut aus deshalb lieber mal zum Amt hingehen und sich alles erklären lassen.
    Denn ich weiß das es auch so ist das wenn man zusammen lebt in einem Haushalt einer für den andern aufkommen muß . Dh. wenn Du Hilfe beantragst, mußt Du auch das Einkommen Deines Freundes mit angeben. Und dann wird ausgerechnet was noch ergänzt bzw . ob ihr noch Anspruch auf Leistungen habt.


    LG marisa

    Am besten mal beim Amt nachfragen ....


    Das was ich weiß ist wenn Du gemeinsam in einem Haushalt mit Deinen Eltern lebst , bekommst Du nichts dann müßen Deine Eltern für Dich aufkommen. Wenn die auch Geld vom Amt beziehen bist Du dort in den Berechnungen mit drin, denn ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft . Unabhängig vom Alter.
    Auch kannst Du nicht ausziehen und dann Geld beantragen denn dann bist Du quasi durch Selbstverschulden in die Bedürftigkeit geraten.


    Alles Gute marisa

    Bekommst Du Unterhalt für die Kinder dann wird der als Einkommen gerechnet.
    Und das Kindergeld zählt auch als Einkommen .
    Wie hoch ist Deine Miete dann kann ich Dir das gerne wenn Du willst mal aufschreiben und erklären ...


    Lg marisa

    Hallo ...


    also der Unterhalt ist ja abhängig vom Gehalt und vom Alter des Kindes .
    Da Dein Freund nicht arbeitet , bekommt das Kind den sogenannten Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
    Den muß er zahlen auch wenn er Hartz 4 bekommt . Sollte er das nicht tun zahlt das Jugendamt für ihn den Unterhaltsvorschuß.
    Die werden aber natürlich versuchen das Geld von ihm wieder zu bekommen. Vielleicht dann in Raten....Lieber rechtzeitig darum kümmern und versuchen zu zahlen sonst fällt später ein riesiger Berg Schulden an .
    Sollte er das auch nicht machen bzw. nicht auf die Briefe reagieren kann unter Umständen eine Zwangshaft angeordnet werden . Aber keine Angst das passiert wirklich nur wenn er sich überhauptnicht darum kümmert , und nicht mit dem Jugendamt kooperiert.


    LG marisa

    Den Antrag auf Hartz4 würde ich einfach mal stellen , aber dazu mußt Du wissen wie hoch die Miete ist , bzw. was Euch zusteht das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


    Dort mußt Du dann auch angeben wieviel Dein Verlobter verdient. Die rechnen dann aus, ob das Geld zum Leben reicht . Vielleicht kann ja das Zentrum für Arbeit Dir dann auch helfen schnellstmöglich einen Job zu finden.


    Wegen den Schulden würde ich mit den Gläubigern (denen Du das Geld schuldest) eine Einigung finden das Geld in Raten zu zahlen , auch wenn es nur kleine Beträge sind . Aber die sehen das Du Zahlungswillig bist.


    Ich hatte auch Schulden 1500 ? die hab ich mit 10,23 ? im Monat abbezahlt hat gedauert aber ich habs hinter mir!!!


    Oder wenn die Schulden zu hoch sind geh am besten mal zu einer Schuldnerberatung oder der Caritas die können Dir auf jeden Fall weiter helfen.


    Viel Glück und alles Gute marisa

    Stimmt das finde ich auch sehr traurig ...


    Das einzige was Du nicht bezahlen mußt sind die Bücher... außer die Arbeitshefte wo die Kids reinschreiben.


    Bei uns in der Stadt hilft der Kinderschutzbund den Eltern die absolut keine Möglichkeit haben das Geld für die Schulsachen aufzutreiben.


    Oder guck doch einfach mal bei Ebay da bekommt man auch ganz günstige Sachen grade Schulranzen usw. auch Verbrauchsmaterialien....


    Alles Liebe marisa

    Hallo ....


    Ich denke nicht das ihr Anspruch auf Hartz 4 habt.
    Das Amt rechnet ja so 345 ? für Dich 345 ? für Dein Mann 207 ? für Dein Kind sind 897 ? + die Miete sagen wir jetzt mal 530 ? warm das sind dann 1427? die ihr braucht.
    Wenn Dein Mann jetzt 1700 ? verdient davon 200 ? Unterhalt bezahlt , Du bekommst 170 ? Erziehungsgeld und 154 ? Kindergeld das sind dann habt ihr im Monat 1828 ? zur Verfügung das liegt eindeutig über dem was ihr braucht ....


    marisa

    Kene mich jetzt nicht soooo gut aus aber ich denke mal wenn Du noch bei Deinen Eltern lebst , dann müssen die für Dich aufkommen , sollten die auch AL2 bekommen dann müßt ihr einen neuen Antrag stellen und Du wirst mit eingerechnet ... aber wie gesagt so genau weiß ich es auch nicht... ???


    Liebe Grüße marisa

    Ich komme aus Niedersachsen den Antrag mußte ich beim Sozialamt der Stadt stellen aber mein Geld bekomme ich jetzt vom Landkreis ist hier auch alles so ein durcheinander irgendwie....
    Ich habe 2 Kids 12J. und 6J. und bekomme 124,- ? Mehrbedarf.
    Denke nicht das es unterschiedlich gehandhabt wird.
    Hast Du das Gefühl Du bekommst weniger als vorher ?


    marisa

    Hallo ....


    Du bist in jedem Fall zu Unterhaltszahlung verpflichtet !!!


    Bist Du aus finanziellen Gründen nicht in der Lage , kann die Mutter des Kindes Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen , was aber nur für längstens 72 Monate gezahlt wird, d.h bis zum 6 Lebensjahr danach erhält sie für das Kind Sozialhilfe.


    Doch auch wenn die Mutter von anderer Stelle das Geld bekommt, heißt das nicht ,das Du davon befreit bist , denn Du schuldest das Geld dann quasi dem Amt.
    Solltest Du Dich gar nicht darum kümmern, und es nicht zurückzahlen (kann man auch in Raten) kann Dir im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe drohen. :o


    marisa