Kätzchen35 schrieb:Alles anzeigen
Sorry maris............hab dich vertan
mausi
Beim Bezug von ALG II muss sofort Abänderungsklage eingereicht werden oder die Unterhaltsempfängerin stimmt der Titeländerung freiwillig zu. Der Sozialleistungsempfänger ist sogar verpflichtet, den Titel abändern zu lassen und keinen Unterhalt zu bezahlen. Denn wenn er in der Lage ist zu bezahlen, kann er nicht mehr ALG II berechtigt sein.
Aber man sollte trotzdem nicht vergessen das er nicht dadurch "frei" ist , denn dann häuft sich die Zahlung an .... der Staat bzw. das Jugendamt zahlt dann Vorschuß , aber er muß es zurück zahlen wenn er dann Arbeit hat .