Wenn Du Dein Geld nach SGB II bekommst gibt es keine einmaligen Beihilfen mehr für Bücher, nur noch nach Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB XII.
Beiträge von Nur_Ich
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Hallo, es gibt seit Hartz IV keinerlei Sonderleistungen mehr, sie muss das wohl oder übel von ihrer Regelleistung selber zahlen.
Liebe Grüße
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Hallo, ich habe mal eine Frage wegen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Ich habe hier jetzt gelesen der beläuft sich auf 138? bzw. 132? also West/Ost gehe ich mal von aus. Ich selber komme aus NRW, habe einen Sohn von 13 und bekomme 41???? Ich bekomme mein Geld nicht von der Arbeitsagentur für Arbeit, sondern vom früheren Sozialamt, kann es sein dass es da anders ist mit dem Mehrbedarf, was ich mir jetzt allerdings nicht vorstellen kann??? Wäre nett wenn ich schnellstmöglich eine Antwort bekomme.
Vielen Dank im vorraus.