Hallo!
Ich bin alleinerziehende Mutter einer Tochter und wohnte bis vor kurzem in einer 71 qm Wohung, die ja über meinem Bedarf von 60 qm liegt. Ich habe vom Amt auch den vollen Zuschuss für die Miete bekommen. Im April habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, worin ich diese größere Wohung begründen sollte. Nun bin ich (ohne das Amt um Genehmigung zu fragen), in eine kleiner Wohnung (63 qm), die zudem noch preiswerter, aber immer noch etwas über dem vollen Zuschusssatz liegt, umgezogen. Kann es jetzt sein, dass mir der erneute Antrag auf Zuschuss nicht bewilligt wird, da ich das Amt vorher nicht befragt habe? Als nämlich meine Adressänderung angegeben habe, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich hätte vorher fragen müssen.
Danke schon mal im Voraus!
Sonne