Nun, es kommt darauf an, aus welchen Posten sich die Betriebskosten zusammensetzen. Nicht alle Betriebskosten sind auch Heizkosten.. o. dgl. die das Amt übernimmt. Die Ablesung betraf wohl nur die Heizkosten, deshalb hat das Amt übernommen. Nicht alle Betriebskosten sind gleich Kosten für Unterkunft und Heizung. Vielleicht nochmal einen gesonderten Antrag stellen, und zugleich eine Anfrage, in welchem Rahmen die Angemessenheit ist.
Beiträge von arbeitswillig
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Ja doch, so wie BigStepper sehe ich das ähnlich. Was würde es denn bringen, dein Gang? Und auch wenn es alle 5 Mio Arbeitslose tun würden. Was ich für ein Unding halte. Parolen sind ja schön anzuhören, aber was kann denn wirklich getan werden? So ist es doch auch in der Politik. Die Parteien reden, und getan wird es anders, eben weil es anders nicht geht. 20 Jahre "Die Grünen" ist ja ein guter Beweis, denke ich. Und so wird es auch mit den anderen, neuen Oppositionellen. Warum versuchen denn die 5 Mio Arbeitslosen nicht die gangbaren Wege? Sei es freie Meinungsäußerung, das Recht zu Klagen (in jedweder Form - auch gegen die Verfassung), das Recht zu Wählen.. usw. ??
Warum schöpft das Volk nicht die existierenden Rechte aus? -- Nun, jemand der sich hier einbringt, tut es vielleicht in einer gewissen Weise... allein schon um der Meinungs- und Informationsfindung wegen. Aber was ist mit den anderen 4,8 Mio?? (nur ne fiktive Zahl) Ich sehe es selbst vor Ort, als Wahlhelfer. Da hat jeder Bürger das Recht, seinen Bürgermeister zu wählen, und was ist? Nur schlappe 5 Prozent der Leute geben überhaupt ihre Stimme ab. Und das sind die Dinge und Geschicke der Stadt, die sie selbst mitbestimmen können / könnten. Nichts von oben herab, wo man sagt, da hätte man eh keinen Einfluß drauf.
So schlimm wie Hartz 4 auch sein mag, (ich bin selbst auch betroffen) scheinbar ist es noch nicht schlimm genug, um die Menschen in irgendeiner Form aufzurütteln oder selbst was in die Hand zu nehmen. Mit Parolen allein läßt sich da schon mal gar nichts machen... eher wenn es an die eigene Existenz geht. Aber dabei geht es wohl den meisten doch noch gut genug, um nichts zu tun.
Also was soll das Gejammere auf so hohem Niveau? Wer wirklich was tun will, hat auch die Möglichkeiten, sich einzubringen.. Vielleicht nicht so ganz in die große Politik, aber was soll es.. In der kleinen mag es ja auch nützlich sein.
Also bevor jemand den Gang nach Berlin wagt, sollte er doch mal kurz vor die eigene Tür gehen... und schauen und tun, was man wirklich und real tun kann... -
Hallo unending, also ich versuche mal paar Tipps zu geben, nur nach meinem besten Wissen.. (habe eine Freundin in ähnlicher Situation):
Also das mit dem ärztlichem Dienst ist nicht das übelste, ich rate sogar, gleich zu einem Doc zu gehen, auch ein psycho-fritze, oder ein doc deines Vertrauens, der dir deine Krankheit bescheinigt und gleich ne Lösung vorschlägt. Die sollte dann so sein, dass du bei Freunden und im Bekanntenkreis wohnst, auf jeden Fall da, wo du von dem Ex unabhängig bist.
Generell kannst du auch mit Hartz IV jederzeit deinen Wohnsitz frei wählen, es geht nur um die Angemessenheit der Wohnung, so ganz einfach können die dich nicht weg schicken. Aber klar, sie versuchen es. Stelle den Antrag, nach Köln zu ziehen, mit den ganzen Begründungen und Bescheinigungen bei der Arge SCHRIFTLICH, so dass du einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommst. (Ja nix per Telefon oder persönlich mündlich - Schriebs abgeben und Empfang gleich bescheinigen lassen, Vordruck gleich mitbringen wo drin steht " den und den Antrag der Frau soundso von dem und dem Datum habe ich persönlich erhalten" - dann hast was in den Händen). Und jede Sachbearbeiterin hat immer eine Vertretung, die die Akte bearbeiten kann und muß, schließlich stehst du ja sogut wie auf der Straße. Und egal ob Hartz IV oder Grundsicherung; das Prozedere mit dem Umzug und den ganzen Bescheinigungen ist dasselbe.
Und noch was... so ein Forum ist zwar total klasse, aber findest du nicht irgendeine Gruppe (Selbsthilfe, oder was kirchliches, oder irgendeine Beratungsstelle für Obdachlose.. oder.. oder) wo du Leute findest, die dir direkt vor Ort helfen können? Gerade mit deiner Erkrankung.. da müßte es doch was geben. Oder gleich mal bei dem Psycho-doc oder ärztlichem Dienst fragen. Manchmal wissen auch Schuldnerberatungen irgendwelche Anlaufstellen.
Andererseits könnte ich mir noch was anderes vorstellen: Zieh einfach um, stelle den total Normal-Antrag bei der Arge, ohne "darf-ich ??", schließlich hat dich dein Ex rausgeworfen, bei deinen Eltern kannst nicht wohnen, und deine Freundin (Studentin) ist die einzige, die dir so kurzfristig helfen konnte. Schluß-aus!! Und wenn die Arge den Antrag ablehnt, dann Widerspruch und Klage. Dazu steht aber einiges in anderen Themen.
Nun, ich hoffe, erstmal ist dir bißchen geholfen... Nicht gleich wegschicken lassen, mit "Geht nicht"... Immer dranbleiben und Kopf-Hoch.
Und komm erst mal gesundheitlich wieder auf den Boden, Laß dir Helfen!!
Tschüß und lieben Gruß -
Hallo Yogibär27, ja das ist richtig, du bekommst nur Geld für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, also keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da es ja auch kein Lohn ist, sondern nur eine Aufwandsentschädigung, und wenn du krank bist und zu Hause bist, hast du ja für den Ein-Euro-Job keinen Aufwand. Diese Regelung ist wohl überall so, wie ich gehört und gelesen habe.
Und zu meinem ursprünglichem Thema noch ein kleiner Nachtrag:
Ich habe nun auch das Okay von der Arge, dass ich meinen Ein-Euro-Job beim Nebenjob nicht angerechnet bekomme. Aber danke für die Antwort von jones. -
Hallo, ja ich möchte auch mal mein bestes hier kund tun...
So direkt kenne ich mich zwar mit Haus und dgl. nicht aus, aber ich versuche mal was Gundsätzliches zu sagen:
Also es dürfte doch ein Leichtes sein, wenn deine Eltern dir eine Aufstellung der Kosten für das Haus (also Schornsteinfeger usw.) schreiben könnten.. diese kannst du dann vorlegen, ebenso wie die regelmäßigen Überweisungen. Also die mündlichen Absprachen einfach mal aufschreiben..
Das Haus gehört zwar deinen Kindern, aber da diese noch nicht rechtsfähig sind, bist du deren Verwalter für das Vermögen. Oder lief die Schenkung über das Vormundschaftsamt?? Also regelst du im Namen deiner Kinder auch die ganzen Angelegenheiten für das Haus.
Also an deiner Stelle hätte ich sowieso schon Leistungen von der Arge beantragt, denn die 400 Euro reichen ja hinten und vorn nicht... die werden zwar angerechnet, die ersten 100 euro sind Freibetrag und von den restlichen 300 darfst du 20 % behalten. Nun kann es aber sein, dein Bedarf mit den Kindern ist immer noch höher... und wenn es 50 Euro sind... immerhin. Und wenn das Gesamteinkommen höher ist, bekommst eben nix, aber hast es versucht.... Ja und wenn du ohne Job bist, dann stehen dir sowieso Leistungen zu, ganz gleich mit oder ohne Haus, das hat dann nur was mit der Berechnung der Wohnkosten zu tun. Das Haus muß nur im Antrag angegeben werden, und nachgewiesen werden, dass es nicht verkauft werden kann und darf. Kritischer wird es, wenn ein großes Grundstück am Haus dranhängt... dann kann im Ermessensfall die Arge zum Veräußern des Stücks, was zu groß ist, anraten.
Also wenn du weißt, dass dein Vertrag befristet ist, mußt du sofort (das Gesetz sagt: mit Bekanntwerden des Ende des Beschäftigungsverhältnisses) dich wieder arbeitssuchend melden, egal ob vielleicht verlängert wird. Und ich rate dir ja sowieso, auch mit dem 400 euro job, dich bei der Arge zu melden. Und wenn deine Eltern ja auch auf die Kinder aufpassen können, kannst ja dem Arbeitsmarkt auch Vollzeit zur Verfügung stehen... Und wenn dein Vertrag doch verlängert wird, dann gibst es sofort wenn du´s weißt, der Arge Bescheid.. Dann bist aus dem Schneider.
Also mit dem Haus sehe ich die wenigsten Probleme... ist ja normaler Wohnraum, und der müsste ja auch bezahlt werden.
Und ganz GRUNDSÄTZLICH: Beantragen kannst IMMER ALLES.
Und immer die Dokumente vorlegen (als Kopie) die dir nützen. Also da wo du was bezahlst, und vielleicht nicht gerade das, wo steht, dass deine Eltern für dies oder jenes aufkommen... und wenn das schwer möglich sein sollte, kannst ja auch selbst (im Namen deiner Kinder) die Hypothek zurückzahlen. Aber das würde ich nur für den schlimmsten Fall vorschlagen, falls die Arge sich wegen dem Haus ziert... und dann doch mal zum Mieterbund o.ä. gehen, fragen kostet meist fast nix...
Ich hoffe, ich hab nun nicht zu sehr verwirrt.. und dass meine Tipps doch etwas helfen. Also sofort beantragen, und nicht erst, wenn "das Kind im Brunnen liegt"... lach.
Soweit lieben Gruß -
Also ich kann da aus eigener Erfahrung nur Gutes berichten. Als ich meine Betriebskosten-Nachzahlung vom Vermieter bekommen habe, habe ich einen formlosen Antrag an die Arge geschickt, mit Kopie der Abrechnung. Habe dann auch gleich die Bewilligung für die Übernahme der Kosten bekommen, mit einer Aufrechnung, was ich eigentlich verbrauchen darf und was ich verbraucht habe. So darf ich für Heiz- und Warmwasserkosten (bei 2 Personen-Haushalt) ca. 780 Euro haben (das heißt, soweit wäre es angemessen) und verbraucht hatte ich nur 310 Euro !!! und bei Wasserkosten dürfte ich 70 Kubikmeter haben, und habe 57 gebraucht. Somit wurde die Nachzahlung in vollem Umfang übernommen und wenige Tage später hatte ich das Geld auf meinem Konto. Also völlig problemlos.
Noch ein Tipp: der Antrag sollte ziemlich zeitnah erfolgen, also nicht 3 Monat nach der Nachzahlungs-Aufforderung, wenn womöglich schon die Pfändung oder ähnliches droht.
Ich denke mal so 1 bis 2 Wochen sind okay.
Also -- Alles Immer recht Schnell beantragen!! Und ja nicht vorher zahlen.. kann ja auch sein, die Arge überweist direkt an den Vermieter... man weiß ja NIE -
Ich habe seit kurzem einen Ein-Euro-Job, der mir auch total Spaß macht. Jedoch habe ich auch noch eine Möglichkeit gefunden, noch zusätzlich hinzu zu verdienen, durch einen sehr unregelmäßigen Nebenjob, abends und teilweise am Wochenende, der Verdienst ist nicht so toll, aber immerhin... Es wäre kein Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag oder ähnlichem, sondern auf freiberuflicher Basis mit Gewerbeschein.
Nun meine Frage: Wenn ich den zusätzlichen Nebenverdienst angebe (was ich auch tun muß und möchte!!), wird mir dann das Einkommen aus dem Ein-Euro-Job mit angerechnet? Grundsätzlich ist ja dieses Einkommen anrechnungsfrei und ich erhalte bei einer 30-Stunden-Woche mehr als den Freibetrag von 100 Euro monatlich.
(Nur zur Info, falls es wichtig ist, der zusätzliche Nebenverdienst wären so ca. 200-250 Euro im Monat, aber auch nicht regelmäßig, sondern im speziellen Fall erst mal von Juli bis September und dann wieder nur im Oktober.)
Wäre toll, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben könnte.
Vielen Dank