Du kannst dich an die Agentur für Arbeit wenden, auch Arbeitsamt genannt
Zunächst wirst Du Anspruch auf ALG I haben.
Beiträge von NixPlan
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Der Mehrbedarf müsste per Antrag geltend gemacht werden.
Wird der Antrag abgewiesen gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, danach Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.Ein prinzipiell gleich gelagter Fall, welcher zu Gunsten der Klägerin entschieden wurde, hier:
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Anspruch hat man erst wenn der Antrag gestellt wurde.
Zeiten vor der Antragstellung werden nicht berücksichtigt.
Siehe §37 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/