Hallo kerstin1,
wenn Du nicht inzwischen bei der ARGE oder wer auch immer für Dein ALGII zuständig ist, warst, geh dort sofort hin und beantrage die Fortzahlung.
Es kann passieren, daß die Zeit zwischen Bewilligungsende und neuer Antragstellung geldmäßig leider verloren geht, kommt wahrscheinlich auf die Bearbeiter an. Normalerweise wird nichts rückwirkend genehmigt.
Zusätzlich solltest Du umgehendst Deine Krankenlkasse informieren und um Stundung der Beiträge bitten!
Gruß.
Karin
Beiträge von kvogler
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Hallo,
normalerweise sollten solche Dinge auf Sonder-Antrag und nach Absprache mit dem Amt als Darlehen vom Amt bezahlt werden. Das 'Darlehen' muß dann in Raten vom HIV abgezahlt werden. Höhe der raten ist mir nicht bekannt, wahrscheinlich von Amt zu Amt verschieden. -
Hallo,
danke für Deien Antwort.
Hatte Anfang letzter Woche infolge zusätzlichem Streß und extremer Lärmexposition während der Trainingsmaßnahme starke Kreislaufprobleme, begleitet von Hörsturz und Tinnitus (beidseitig). Bin seitdem
krank geschrieben. Damit hat sich die Trainingsmaßnahme (endete am 30.6.) ohnehin erledigt; habe außerdem nun auch den darauf eventuell folgen sollenden Job aus gesundheitlichen Gründen abgesagt.
Wenn mich das A-Amt nun zum med. Dienst schicken sollte, fahr ich da halt hin. Mit den geannten Ereignissen ist schließlich nciht zu spaßen. Ich hätte das Ganze allerdings meienr Gesundheit zuliebe 'nur' schon vor der Tariningsmaßnahme absagen sollen, selbst auf die Gefahr hin, Geld gekürzt zu kriegen.
Obwohl noch relativ gute Chancen bestehen, daß meine Gesundheit wieder einigermaßen hergestellt werden
kann, würde ich jetzt jedem empfehlen, bereits beim allerersten Anzeichen von gesundheitlicher Unverträgllichkeit einer Arbeitsstelle oder bestimmter Bedingungen derselben, diese abzusagen, wenn diese
Bedingungen nciht geändert werden können/sollen...
Karin -
Hallo,
ich würde Dir raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du beim Gericht zunächst einen Antrag auf Beratungskostenhilfe und später falls erforfderlich Prozeßkostenhilfe beantragen.
Viel Erfolg!
Karin -
Hallo,
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn ich einen Job aus gesundheitlichen Gründen ablehne?
Konkret: Habe eine Trainingsmaßnahme infolge einer Initiativbewerbung meinerseits. Der potentielle AG beantragt irgendwelche Zuschüsse bei der Arge, um mich eventuell einzustellen. Nun hat sich bei der
Trainingsmaßnahme herausgestellt, daß ich die extrem laute Geräuschkulisse (Kompressoren, Vakuumpumpen, Schleifmaschinen, ...), Öl-Gerüche ... gesundheitlich nicht ab kann.
Kann mir das Amt Leistungen kürzen, wenn ich diesen Job nach der Trainingsmaßnahme nicht annehme?Bitte möglichst schnelle Antwort.
K.
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Hallo Ronny,
es ist richtig, daß Zuverdienst bis zu 100,- ? (Netto) nicht angerechnet wird, allerdings muß auch der auf jeden Fall angegeben werden.
Die Lohnsteuerkarte muß höchstens beim Arbeitgeber abgegeben werden, wenn es sich um einen nicht selbständigen Minijob handelt.Karin
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Hallo,
die Arge will jetzt von mir jede Einnahme aus selbständiger Nebentätigkeit als Stadtführerin und Webdesignerin separat belegt haben, die einmalige Angabe über den Steuerbescheid wie das bei ALG1
gehnadhabt wurde, reicht nicht mehr.
Bzgl. Stadtführungen ist das kein Problem, die Honorarquittungen vorzulegen, aber bzgl. Webdesign besteht meine einzige Chance, die erhaltenen Einnahmen einzeln zu belegen, darin, die Rechnungen, die
ich meinen Kunden stelle, als Zweitausdruck der Arge zu geben, eventuell auch den betreffenden Kontoauszug dazu. Verletze ich damit den Datenschutz meinen Kunden gegenüber?
Gruß.
Karin -
Normalerweise müßte die bereits bekannte Steuerschuld vom Vermögen abgezogen werden. Auf alle Fälle muß beides angegeben werden. Bei dem HartzIV-Antrag sind ca. 1 1/2 Seiten zu Einkünften aus selbständiger Arbeit dabei. Da müssen ja ohnehin die bisherigen Einkünfte mit eingetragen werden. Der Platz wird vermutlich nicht ausreichen- einfach was Formloses dazu, würde ich vorschlagen.
Dein Antrag muß vermutlich sowieso einer Einzelfallsonderprüfung, weil Spezialfall unterzogen werden, also
laß Dich nicht gleich abwimmeln.
Vielleicht gibt's auch an Deinem Ort 'ne unabhängige Beratungsstelle, die vor Antragsabgabe 'n paar Hinweise geben kann. Allerdings ist der 1.7. nicht mehr weit weg. Die Zeit wird also sehr knapp!
Zur Krankenversicherung wird die zuständige Arge vermutlich was zuzahlen, aber auf keinen Fall den vollen
Betrag. Vielleicht sind Verhandlungen mit der Krankenkasse möglich, daß ein geringerer Beitrag gezahlt wird.Dies sind nur private und völlig unverbindliche Hinweise.
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Hallo NixPlan,
erstmal danke für die Antwort.
Habe mir das AZ von dem Lüneburger Fall schon mal notiert, falls ich Widerspruch oder Klage erheben muß.
Ein Problem ist offenbar für die Arge, daß es kein zutreffendes vorgedrucktes Formular für solche Fälle gibt.
Dieser Antrag bzgl. besonderer Ernährung trifft partout nicht zu. Auch mein Hausarzt hat keine Möglichkeit
gefunden, in diesem Formular meine Medikamentenkosten unterzubringen. Also habe ich erneut eine Zusatzbescheinigung mit einem erneuten formlosen Antrag abgegeben. Die Arge hat es allerdings bisher nicht geschafft, meinen Bewilligungsbescheid, der seit 4.6.06 in Kraft sein müßte, auszustellen. So hänge ich im Moment nicht nur mit den Medikamentenkosten in der Luft. Wenn bis 19.06.06 weiterhin kein Bescheid ausgestellt wurde, werde ich mich an den Ombudsrat wenden. -
Hallo Jenny,
bin zwar auch keine Hausbesitzerin, weiß aber, daß ein Haus, das man selbst bewohnt, durchaus Hartz-IV-resistent sein kann.
Also, ich würde an Deiner Stelle so schnell wie möglich einen Antrag zumindest auf Zuschuß bei der
zuständigen Arge stellen. Die Bearbeitungszeiten und vorallem die sogenannten Prüfzeiten für Nicht-Standardfälle sind extrem lang.
Vielleicht gibt's sogar 'ne Möglichkeit, aus der mündlichen Vereinbarung nachträglich, aber noch vor
Antragstellung 'ne schriftlliche zu machen.
Wo Du möglicherweise konkretere Infos erhalten kannst, wäre eventuell hier:
Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Postfach 040140
10061 Berlin
Tel.: 0800 - 440055-0 gebührenfreie Informationsstelle Ombudsrat
Email: [email protected]
Hab selbst noch nicht dort nachgefragt, weil mir das Ganze auch erst gestern empfohlen wurde. Aber ich denke, dort sollte man über Spezialfälle Auskunft geben können.Viel Erfolg!
Karin -
Hallo,
da ich aufgrund zahlreicher Allergien Medikamente benötige, die die Krankenkasse nicht bezahlt, habe ich versucht, diese Mehr-Kosten als Mehrbedarf anzumelden. Da es sich aber (glücklicherweise) nicht um besondere Ernährung, sondern um Medikamente (z.B. Augentropfen, Nasenspray, Schmerzmittel, etc. für durchschnittliche monatliche Kosten zwischen 60 bis 80 ?) handelt, wird kein Mehrbedarf anerkannt, für Medikamente gäbe es so etwas nicht, obwohl ärztliche Bescheinigungen dazu vorliegen.
Wie verhält sich das tatsächlich?K. Vogler