Beiträge von JoachimM

    Millemits,


    das Ende einer Beziehung ist immer schwer. Oft schaffen es die "Erwachsenen" nicht, alle offenen Themen zu klären, wie es sich für "Erwachsene" gehört. Wichtig ist es deshalb, immer die eigenen Rechte zu kennen und rigoros durchzudrücken. Sonst steht man irgendwann ohne etwas da und der Ex-Partner freut sich...


    Niemand "muss" ausziehen. Es gibt kein Schuldprinzip für eine Scheidung. Alles wird hälftig geteilt (mit diversen Einschränkungen und Feinheiten) und jeder geht so mit dem gleichen Teil aus der Beziehung. Ungerechtigkeiten durch unterschiedlichen Verdienst werden durch Unterhalt aufgefangen. Und natürlich hat niemand etwas zu verschenken, weshalb es oft zu großen Diskussionen kommt. Ich hoffe, du hast einen guten Anwalt, der auch seine Meinung verargumentieren kann und nicht vor Gericht sofort umfällt.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Ich habe keine Ahnung wo genau du wohnst. Wo ich wohne gibt es an allen wichtigen Punkten (U-Bahn-Stationen, große Kreuzungen etc.) Briefkästen. Briefmarken gibts im Internet oder per Handy. Und wenn es wirklich alles so weit auseinander ist: Nehm den Umschlag mit Marke mit zum Arzt und bitte die Sprechstundenhilfe, deinen Brief einfach mit in den Kasten zu werfen. Es würde mich sehr wundern, wenn sie das ablehnt.


    Du musst dich wenigstens etwas anstrengen...


    Joachim

    Es ist vielleicht etwas blauäugig zu glauben, dass die einzelnen Ämter nicht miteinander zusammen arbeiten. Alle sind Organe des Staates, die nur der Einfachheit halber in verschiedene Ämter aufgeteilt worden sind. Gerade finanzielle Angelegenheiten werden zentralen gespeichert und können abgefragt werden. Dies nimmt gerade stark zu (Stichwort ELENA) und wird damit tatsächlich etwas zweifelhaft. Wenn es jedoch um Sozialleistungen geht und das Interesse des Staates sich vor Abzockern zu schützen, kann ich das nur nachvollziehen!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wenn die Familie nicht versichert war, hat sie tatsächlich ein Problem. Was verdient die Familie denn? Übergangsweise sind auch Caritas und andere Verbände ein guter Ansprechpartner.


    Du hast keinen generell Anspruch auf "Mehrbedarf", weil du jemanden aufnimmst (im Gegenteil könnte man auslegen, dass du jetzt ja weniger Miete zahlen musst, da mehr Menschen bei euch wohnen, die sich an der Miete beteiligen müssen).


    Wichtig ist nun zu klären, welchen Anspruch die Familie hat. Dazu ist auf jeden Fall das Einkommen der Familie wichtig.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    erster Ansprechpartner für deine Fragen ist die zuständige Arbeitsagentur. Die Mietpreise sind überall unterschiedlich und werden entsprechend auch unterschiedlich übernommen. Zudem steht im Raum, ob du unter 25 überhaupt Anspruch auf eine eigene Wohnung hast.


    Hast du deinen Antrag schon gestellt? Was wurde dir bisher bewilligt?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Tine,


    da habe ich nicht ganz richtig gelesen. Tut mir Leid.


    In dem Fall wäre es sinnvoll, dass der Arbeitgeber mit dem Auszubildenden einen Vertrag schließt, der ausdrücklich als Voraussetzung den Führerschein fordert und sonst halt nicht beginnt. Dann hat man eine Verhandlungsgrundlage gegenüber der Arbeitsagentur.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Sonne,


    du solltest beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und dich von einem Anwalt bei der Beantragung und ggf. gegen deinen Ex-Arbeitgeber vertreten lassen.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    er hat - Stand heute - eher keinen eigenen Anspruch (wohl aber als Teil einer Bedarfsgemeinschaft!), da unter 25 und (offiziell) zu Hause lebend. Mit 25 hat er prinzipiell Anspruch. Spontan ummelden könnte klappen, solange er noch ALG I bezieht.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    ein Führerschein ist nun mal keine Ausbildung, sondern eher Privatvergnügen. In Ausnahmefällen zahlt das Arbeitsamt diesen jedoch, wenn es hilft, dass man eine dauerhafte Anstellung findet - für einen 400 Euro-Job ist das jedoch wohl vollkommen überzogen.


    Tatsächlich hat die ARGE Recht: Eine ordentliche Berufsausbildung hilft dem jungen Mann mehr als ein Führerschein. Schließlich soll er mal etwas ordentlich arbeiten können und nicht nur auf 400 Euro-Basis.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    in den letzten 50 Jahren hat sich da nicht viel geändert: Wer von zu Hause ausziehen will oder muss, muss dafür sorgen, dass er sich das auch leisten kann. Auch die Situation der Eltern ist in den letzten 50 Jahren gleich geblieben: Wer will, dass seine Kinder ausziehen, sorgt dafür, dass sie irgendwie eine Arbeit finden...


    Da viele junge Menschen gerne ohne selbst Geld zu verdienen von zu Hause ausziehen wollen, hat der Gesetzgeber bei ALG II einen Riegel davor geschoben: Vor 25 hat man kein Anrecht auf ALG II (Ausnahmen gibt es natürlich).


    Ihm steht also eher nichts zu. Er sollte sich anstrengen und Arbeit suchen. Wahlweise kann er mit 25 selbst ALG II beantragen und bekommt die entsprechenden Leistungen - wobei er sich trotzdem um Arbeit bemühen muss.


    Viele Grüße,.
    Joachim

    Hallo,


    es ist üblich, dass kleine Flächen recht teuer (pro qm) sind - und WG-Zimmer sowieso. Du könntest jedoch die Nebenflächen gesondert ausweisen, z.B.: gemeinsam genutzte Nebenflächen gesamt 40m², anteilig 25% = 10m²


    z.B.
    16m² Zimmer: 110,40 €
    Nebenflächen: 69,00 €


    Grüße,
    Joachim

    Knallerbse (Name = Programm?): Das Problem mit einem "Überarbeitungsantrag" (=Bitte auf Abänderung) ist die fehlende Rechtskraft. Wenn ein Widerspruch rechtskräftig abgelehnt wurde, kannst du den Gerichtsweg bestreiten. Wenn dein Überarbeitungsantrag irgendwann abgelehnt wird, ist die Frist für einen Widerspruch abgelaufen und der Bescheid ist rechtskräftig...


    Keine gute Idee!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    ich befürchte, da haben sich deine Großeltern "in eigene Knie geschossen", als sie das Konto auf deinen Namen angelegt haben. Es ist nunmal so, dass du deinen Lebensunterhalt mit Geld, dass dir gehört, bestreiten musst, bevor du ALG II bekommst (und auch beim Bafög hätte es spätestens deswegen wohl Probleme gegeben!).


    Ob dir das Geld schon im vorgezogenen Erbe zugänglich gemacht wurde oder nicht, ist egal. Du kannst jederzeit durch Vorlage deines Personalausweises bei der Bank, Zugriff auf das Konto nehmen - ggf. mit etwas Wartezeit und einer Unterschrift, dass du das zugehörige Sparbuch nicht mehr besitzt.


    Ein erfahrener Anwalt könnte ggf. ein Konstrukt bauen, dass du das Geld nur treuhändisch für deine Großeltern verwaltest. Wobei man hinterfragen würde, wo der tiefere Sinn an einem solchen Treuhandverhältnis liegen sollte.


    Du sollst das Geld ja so oder so bekommen - ob jetzt oder nach dem Ableben deiner Großeltern. Entsprechend wäre es aus meiner Sicht in jedem Fall ein absichtliches "hilsbedürftig werden".


    Drei Kalenderjahre werden übrigens nicht reichen, da du ja auch Zinsen bekommst, du auf deinen Namen beim Finanzamt gemeldet werden. Entsprechend musst du wohl eher vier Kalenderjahre warten, bis auch diese Zinsen drei Jahre alt sind.


    Nicht zu vergessen auch das Thema Schenkungssteuer. Deine Großeltern können dir bis 200.000 Euro steuerfrei schenken. Du kannst aber nur bis 20.000 Euro steuerfrei zurück schneken. Wenn du also beispielsweise 50.000 Euro an deine Großeltern schenkst, fallen dafür 4.500 Euro Schenkungssteuer an. (Quelle: http://www.banktip.de/Schenkung.html)


    Tipp: Anwalt.


    Grüße,
    Joachim

    Jamby,


    das ist doch ganz einfach. Niemand kann dich zur irgendwas zwingen! Du musst nicht Arbeiten! Geh einfach nicht mehr hin - fertig.


    Ach... dann bekommst du natürlich auch kein Geld vom Staat. Ist ja aber auch nur fair, schließlich hat der Staat dir ja helfen wollen, dass du wieder arbeitest und du hast diese Hilfe ausgeschlagen... nun ja... da musst du wohl durch.


    Alles Gute,
    Joachim