Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    in der Wohlverhaltensphase hast du alle Verfügungsgewalt über dein Vermögen und brauchst keine Freigabe des Treuhänders. Abgesehen davon kannst du es ihm natürlich trotzdem melden - er oder sein Sekretariat sollten in jedem Fall erreichbar sein.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wieso soll ein Kind kein Einkommen haben können? Zinsen aus Kapital wären ja genauso Einkommen - und auch bei Kindern möglich. Und was hat das mit Kinderarbeit zu tun? Arbeit kann zwar Einkommen bringen, Einkommen setzt aber keine Arbeit voraus.


    Wenn du zudem vom Gesetzesverstoß ausgehst, ist eine Klage der richtige weg - keine Petition (falscher Adressat, da Legislative statt Judikative!).


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    Bafög ist nicht dafür da, um dir eine Wohnung und ein Auto zu finanzieren, sondern z.B. ein Zimmer in der Nähe der Schule.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du scheinst ein Darlehen beim Amt zu haben. Du musst das aber derzeit nicht zurück zahlen (es wurde dir gestundet), weil du ALG II beziehst. Sollten sich dein Verhältnisse (also dein Einkommen) ändern, musst du denen Bescheid geben und ggf. das Darlehen wieder abzahlen.


    Was wolltest du mit deinem Anschreiben denn erreichen?


    Grüße,
    Joachim

    Essen im Restaurant soll mit dem Regelsatz auch nicht möglich sein... Ich finde den Regelsatz auch sehr knapp - unmöglich davon zu überleben, ist es aber auch nicht. Jedoch muss man sich von "Convenience-Produkten" verabschieden.


    Mein Abendessen kostet meist weniger als einen Euro. Japanische Brühe, Seetang, etwas Tofu, ein paar Nudeln. Wobei ich kein ALG 2 beziehe...


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Schaf,


    wenn sie zunächst ALG I erhält, hat sie da etwas Ruhe. Aber auch nicht zu viel. Der Erfahrung nach, kann man in den ersten drei Monaten aber recht frei schalten und walten, ohne irgendwelche Auflagen durch die Arbeitsagentur.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Iniii,


    die Antwort auf deine Frage "Wer zahlt jedoch dann meine Wohnung?" ist einfach: "Niemand". Zumindest nicht per se.


    Wenn du auf eigenen Beinen stehst und damit Gesellschaft alles getan hat, um dir einen guten Start zu ermöglichen, wirst du nicht per se gefördert, alles hinzuwerfen, um nochmal was Neues zu machen.


    Aber: Du hast ggf. Anspruch auf Bafög. Ob du davon deine Wohnung bezahlen und leben kannst, ist aber relativ unwahrscheinlich. Wenn du jedoch kein Problem hast, nebenbei noch weiter zu arbeiten, wird das schon.


    Mehr dazu: http://www.sozialleistungen.in…unabhaengiges-bafoeg.html


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du hast Anspruch auf einen bestimmten Regelsatz. Auf diesen wird immer aufgefüllt, auch wenn du oder dein Freund weniger verdienen. Wenn ihr aber mehr habt, müsst ihr das entsprechend anrechnen lassen.


    Grüße,
    Joachim

    Lucky,


    1000,00 Euro im Monat "zum Leben" (also nach bezahlter Miete) ist tatsächlich eher "fürstlich". Auch wenn man noch andere Ausgaben hat.


    Du kannst klar erklären, dass du für deinen Freund nicht einstehst, er kann einen Untermietvertrag bekommen und in seinem eigenen Zimmer wohnen. Dann kann er auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. (Wahlweise kann er auch einfach ausziehen.)


    Andernfalls seid ihr eine eheliche Gemeinschaft, die einer Ehe in vielen Punkten gleichgestellt ist. Und das ist aus vielerlei Gründen gut so, auch wenn du es jetzt gerade nicht als sehr fair empfindest.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    dies ist eine besondere Konstellation. Im Falle der Übernahme der Eigentumswohnung würden ja auch Schulden übernommen werden müssen. Hier hat sich der Ehepartner dafür entschieden, die Wohnung alleine abzuzahlen. Die Wohnung hat derzeit keinen Wert, da der Wiederverkaufswert idR. weit unter dem Kreditbetrag liegt.


    Grüße,
    Joachim

    Haterade,


    die Bearbeitung eines ALG II Antrages kann schon die ein oder andere Woche in Anspruch nehmen. Ich denke nicht, dass du vor dem 15. mit einer Zahlung rechnen kannst. Generell wird alle Leistung ab Antragstellung gewährt - also auch Krankenversicherung.


    Wenn du vorab Geld brauchst, solltest du nochmal persönlich vorsprechen und einen Vorschuss beantragen.


    Grüße,
    Joachim

    Hilde,


    ich würde zunächst gegenüber der Arbeitsagentur Stellung nehmen und den Vorwurf zurück weisen. Sollte euch ein Nachteil entstehen, legt ihr gegen den Bescheid Widerspruch ein - was dann ggf. auch bereits ein Anwalt übernehmen kann. Wirklich sinnvoll ist ein Anwalt, wenn der Widerspruch abgelehnt wird und ihr dagegen klagen wollt.


    Grüße,
    Joachim

    Den ALG 2 Antrag SOFORT gegen Quittung abgeben. Leistung gibt es erst ab Antragstellung. Der Antrag muss nicht beim Bearbeiter abgegeben werden.


    Grüße,
    Joachim