Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    eine Fortbildung so knapp zu beantragen ist natürlich ein Wagnis. Schließlich kann es sein, dass die ARGE noch Informationen über die Fortbildung einholen und prüfen muss, ob du die Jobzusage auch verbindlich ist, etc. Zudem kann immer mal jemand im Urlaub sein. Ich würde einfach mal nachfragen, wie denn der Bearbeitungsstand ist und wie du weiter verfahren sollst.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo samy,


    die Lage ist natürlich traurig - jedoch kein Thema für die ARGE. Wenn du dich mit deinem Vermieter auseinander setzen willst und musst, bekommst du dafür keine Unterstützung durch die ARGE. Wenn du eine unberechtigte Kündigung kassiert hast, musst du dich dagegen wehren.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Kugel,


    du hattest deinen Bedarf ja wohl schon ausgerechnet - siehe dein erstes Posting. Da wollte ich dir nur klar machen, dass du damit auskommen oder etwas dazuverdienen musst.


    Und so patzige Antworten helfen nicht, dass man bessere Informationen bekommen. Klare Fragen würden aber helfen, kamen aber nicht.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    die Antwort von der ARGE kam so, weil dein Gehalt plus diese anderen Leistungen, die euch zustehen, den ALG II-Betrag übersteigen und ihr damit keinen Anspruch mehr auf ALG II habt. Euer ALG II Anspruch (inkl. Miete + Nebenkosten) liegt bei ~ 1191 Euro - wobei die Miete sehr hoch ist und ggf. nicht voll übernommen wird. Euer Anspruch auf Wohngeld alleine sollte schon alleine über der Differenz liegen.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo Kenny,


    aus meiner Sicht ist dies kein Grund, "eine andere Vermittlerin zu beantragt". Du könntest dich einzig z.B. beim zuständigen Datenschutzbeauftragten (den jede größere Firma haben muss) oder beim Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren. Letzter kann auch die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit anstoßen, die zu Zahlung einer Strafe führen kann.


    Der Verstoß ist jedoch aus meiner Sicht sehr gering und es gilt zu diskutieren, ob überhaupt ein Verstoß vorlag. Schließlich ist die Probearbeit mit deinem Bezug von ALG II verknüpft, weshalb ARGE und Unternehmen Daten austauschen müssen.


    Du kannst jedoch der dauerhaften Speicherung deiner Telefonnumer (und nur um die dauerhafte Speicherung geht es ja beim Datenschutz eigentlich!) widerrufen.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    was genau ist deine Frage?


    Wie alt bist du? Wie ist deine finanzielle Situation? Wie die deiner Eltern? Wie lange wohnst du schon nicht mehr zu Hause? Was machst du derzeit?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Danielo,


    es gibt Vermieter, die verstehen, was eine WG ist. Das sind nicht alle und in einigen Städten ist das schwer - in vielen Studentenstädten geht das aber super. Aber klar: Zaubern kann keiner. Es ging mir nur um die rechtliche Situation, um die Wohnung müssen die sich schon kümmern. Zugeflogen kommt einem nichts.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    solche Dinge wie Familie, Freunde etc. sind zwar wichtig, werden aber bei staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht berücksichtigt. Schließlich wollen wir zwar alle, dass du nicht auf der Straße leben musst - nur damit du aber einen besseren Kontakt zu deinen Freunden hat, darfst du nicht meine Steuergelder verpulvern.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Also mal ganz langsam:


    - Du hast die Miete gekürzt, aber von der ARGE trotzdem die volle Miete kassiert.
    - Die Mietkürzung war zu Unrecht - meint zumindest der Vermieter. Darum kündigt er dich.


    Vorgehen: Gegen die Kündigung vorgehen. Die Kündigung eines Mietvertrages über Privatwohnraum ist nicht so einfach zu kündigen. Die Mietervereine unterstützen dich.


    Wichtig: Zahl die überschüssig erhaltene Miete an die ARGE zurück. Oder einige dich mit dem Vermieter und zahle dem das Geld.


    Die ARGE wird es nicht witzig finden, wenn du selbstständig Miete minderst, damit deine Wohnung riskierst und auch noch trotzdem die ganze Mietzahlung kassierst!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    es gilt das sog. "Zuflussprinzip". Wenn du Geld bekommst, musst du dieses zunächst einsetzen und bekommst kein ALG II.


    Wenn du das dem Amt nicht meldest, läufst du Gefahr, dass es später mal auffällt, wenn du z.B. deine Kontoauszüge mal wieder vorlegen musst. Und dann kostet es nicht nur Geld, sondern ist vielleicht auch strafrechtlich relevant.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    leider weiß ich keine konkrete Antwort auf deine Frage, will aber eine kleine Information zusteuern:


    Bei dem alten Überbrückungsgeld für den Start in die Selbständigkeit war es genauso: Binnen drei Jahren konnte man wieder "in den alten Stand" zurück und sein "Restguthaben" an ALG-I nutzen - ohne neue Berechnung sondern auf Basis des alten Bescheides. Vielleicht gibt es eine solche Regelung auch für Fortbildungen?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    da du nicht sofort und ohne Prüfung irgendwas vom Amt bekommst, sollte dir ja wohl klar sein. Entsprechend musst du denen schon die Zeit geben, um festzustellen, ob ihr überhaupt einen Anspruch habt. Dann bekommt ihr das Geld ja rückwirkend zum Tag der Antragstellung.


    Im Notfall helfen z.B. die Tafeln.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo Nini,


    das ist alles gar kein Problem. Einer mietet die 4-Zimmer-Wohnung und der andere mietet davon wiederum ein Zimmer (bzw. drei Zimmer, je nach dem). Du hast mit dem ALG II von Manuel & Lily dann nichts zu tun - jeder zahlt seine Miete selbst und jeder hat sein eigenes Geld. Ob du noch Wohngeld bekommst, müsste man ausrechnen.


    Viele Grüße,
    Joachim