Beiträge von JoachimM

    Meliha,


    AU heißt nicht (zwingend) unfähig zum Gespräch. Ich würde an deiner Stelle, wenn es dir gesundheitlich möglich ist, dort vorbei gehen, aber mich auf keine Diskussionen einlassen, sondern im Zweifelsfall nur höflich sagen, dass du darüber nicht diskutieren möchtest, aber du natürlich gerne überall mitwirkst, wo es notwendig ist - dann aber schriftlich.


    Viele Grüße und viel Erfolg!
    Joachim

    Trampf,


    In jedem Fall: Nein. Aber so wie ich das sehe, bei deiner Einkommensituation und deiner Miete schon. Wobei hier noch zu klären ist, welches Einkommen aus Unterhalt zwingend angerechnet werden muss. Dafür müsste man aber die gesamten finanziellen Daten mal genauer auseinander nehmen.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    alle Antworten, die du bekommst, werden dir nicht gefallen. Generell wirst du dich damit anfreunden müssen, ALLES neu zu sortieren und alles in Frage zu stellen.


    Dein primäres Ziel muss sein, regelmäßige Einnahmen zu generieren. Wenn die 18.000 Euro deine gesamten Schulden (neben der Baufinanzierung) sind, stehst du noch sehr gut da. Die Sparkasse wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen, sowie du z.B. einen Arbeitsvertrag hast oder selbständig wieder Einnahmen generierst. Auch wenn du Sozialleistungen beantragst, wird sich mit der Sparkasse eine Lösung finden lassen.


    Wenn du übergangsweise ALG II beantragst, könnte es gut sein, dass die ARGE deine Zinsen als Wohnkosten übernimmt, das Haus jedoch sonst nicht antastet. Das hängt jedoch stark von den genauen Umständen ab - insbesondere von den Zinskosten und der Größe des Hauses. Zusätzlich hättest du 359 Euro für deine anderen Ausgaben.


    Eine Insolvenz kannst du so hoffentlich vermeiden - denn diese wäre auch endgültig das Ende für deinen Hausbesitz.


    Ein guter Anlaufpunkt ist auch deine IHK. Ggf. kann dir da noch weiter geholfen werden.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo Alice,


    das Problem: du hättest schon bevor du gekündigt hast, mir der Arbeitsagentur die Situation besprechen und nach Lösungen suchen sollen. Zudem war dein Arbeitgeber ja wohl trotz deiner Krankheit mit deiner Arbeit zufrieden. Entsprechend die Sperrzeit wegen Eigenkündigung. Aus meiner Sicht wird ein Widerspruch keinen Erfolg haben - versuchen solltest du es aber.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    sind die von dir genannten Beträge schon bereinigt von allen Pflichtabzügen?


    Wenn dem so ist, dann würdest du bei 500 Euro wahrscheinlich noch eine Aufstockung bekommen. Bei 1.000 Euro mit Sicherheit nicht mehr. Dies ist aber abhängig von deiner Miete.


    Rechtsberatung bzgl. Gewährleistung kann ich hier nicht übernehmen. Soweit mit bekannt gibt es in der Hinsicht jedoch keiner Unterschied, ob du als Kleingewerbe oder als Konzern verkaufst. Für dich sind da insbesondere auch die Bestimmungen zum Fernabsatz interessant.


    Viele Grüße,
    Joachim

    1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller: 323.10 €
    Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 323.10 €
    Summe der Leistungen: 646.20 €



    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete: 450.00 €
    Heizkosten : 50.00 €
    Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €



    3 Einkommen
    Renten: 780.00 €
    Summe der Einkünfte: 780.00 €



    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen: 646.20 €
    + Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €
    - Summe der Einkünfte: 780.00 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 €


    = Ihr vermutlicher Anspruch: 366.20 €

    Hallo,


    wie gesagt: Schulden, egal wo, werde nicht berücksichtigt. Auch eine Überzahlung sind Schulden, die ihr zurück zahlt. Euer Anspruch ist größer und ihr habt das Geld ja auch bereits erhalten (und bekommt es deshalb jetzt nicht mehr).


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    erst mal ein Tipp vorab: Eröffne nicht für jede Nachricht von dir ein neues Thema, sondern antworte auf deine bisherigen Themen, solange es noch das Thema ist. Sonst wird es sehr unübersichtlich. Der Danielo weiß so z.B. gar nicht mehr, worum es eigentlich ging - und ich auch nicht.


    Euch stehen zusammen 646 Euro plus Miete. Versicherung und alles andere, müssen leider davon bezahlt werden.


    Die Abfindung wird nur angerechnet, wenn damit das euch zustehende "Schonvermögen" überschritten wird (siehe http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html)


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    es sieht so aus, als wenn ihr kein ALG II bekommen würdet. Kredit etc. werden bei Berechnung der Bedürftigkeit nicht berücksichtigt. Mit 224 Euro Wohngeld, seid ihr auch nach Abzug des Krankenkassenbeitrag noch über der Hartz IV-Grenze, oder? Wenn nicht, würde euch meines Wissens nach die Differenz bezahlt werden.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du wirst wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG II haben, da du noch Schüler bist und deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig sind.


    Wie ist denn die Einkommenssituation deiner Eltern?


    Grüße,
    Joachim

    wie viel unsinn hier wieder steht. und joachimM redet völlig an meinen aussagen vorbei.


    Und du liest meine Texte nicht (richtig). Ich habe nie von einer "BG auf Probe gesprochen", sondern von einem "Zusammen ziehen auf Probe". In diesem Fall wird keine BG angenommen.


    Grüße,
    Joachim

    Advokat,


    es geht nicht um eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Es geht vielmehr darum, dass man zusammenzieht, aber deutlich macht, dass man eben KEINE Bedarfsgemeinschaft ist, sondern noch nicht sicher ist, ob es eine dauerhafte Beziehung (inkl. Einstehgemeinschaft) wird.


    Rechtliche Grundlage dafür ist § 7 Abs. 3a SGB II.


    Viele Grüße,
    Joachim