Da hat das Amt schon Recht... das musst du aus deinem unpfändbaren Anteil bestreiten. Evtl. kannst du dich mit dem Vermieter auf eine Ratenzahlung einigen?
Grüße,
Joachim
Da hat das Amt schon Recht... das musst du aus deinem unpfändbaren Anteil bestreiten. Evtl. kannst du dich mit dem Vermieter auf eine Ratenzahlung einigen?
Grüße,
Joachim
Ich tue mein Bestes.... wenn jeder die Beiträge beantworten würde, zu denen er Ahnung hat, würde es besser gehen - die meisten fragen aber nur und lesen sogar weder im Forum noch auf der Website... viele Antworten könnte man hier schnell finden, ohne fragen zu müssen!
Joachim
Hallo,
bei der Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche - nur wegfallende - Einkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt.
Auf http://www.sozialleistungen.in…eistungen/elterngeld.html heißes aber zurecht:
"Änderungen für Arbeitslosengeld II Empfänger
Insbesondere wegen der im Gegensatz zum Erziehungsgeld verkürzten Zahlungsdauer von 24 auf grundsätzlich 12 Monate stellt das Elterngeld Arbeitslosengeld II Empfänger deutlich schlechter als zuvor.
Grob kann man sagen, dass sich die Summer der Leistungen mit dem Schritt zum Elterngeld für Arbeitslosengeld II Empfänger halbiert, während Besserverdienende eine erheblich höhere Förderung erhalten."
Grüße,
Joachim
Hallo Christina,
leider kann ich dir hier keine Antwort geben - ich würde aber einfach mal beim Jugendamt (Stadtjugendpflege, ggf. entsprechendes Sachgebiet für Ferienmaßnahmen) anrufen. Die sollten sich damit auskennen und auch die richtigen Kniffe kennen! Sonst sollte auch der Träge der Freizeit, wo du mitfährst, wertvolle Hilfe geben können.
Grüße,
Joachim
Hallo,
ich sehe - außer einem Kredit - keine Möglichkeit der Finanzierung, da die Agentur für Arbeit die Kosten der Schule nicht bezahlen wird...
Grüße,
Joachim
Das hängt von vielfältigen Faktoren ab - am besten mit deinem Berater vor Ort besprechen!
Joachim
Du solltest ja die Auflösung des Kontos wunderbar nachweisen können. Damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.
Grüße,
Joachim
Mehr dazu hier: http://www.sozialleistungen.in…eg/bedarfsermittlung.html
Wird knapp...
Grüße,
Joachim
Normalerweise werden dreimonatige Praktika von der ARGE genehmigt.
Grüße,
Joachim
Kann das irgendjemand so bestätigen? Wenn möglich innerhalb weniger Stunden? Vielen Dank.
Nein, kann ich nicht. Du hast dich irgendwo verrecht (du ziehst den Freibetrag vom Lohn ab und den Lohn vom ALG II? Da muss ja auch was überbleiben!) - da du 210 Euro von deinem Gehalt abzugfrei erhältst, hast du am Ende auch 210,00 Euro mehr.
Grüße,
Joachim
Direkt schriftlich daraus antworten, dass dies nicht der Wahrheit entspricht und du noch keine Zusage hast. Ggf. offiziell Einspruch einlegen - wenn es denn überhaupt ein Bescheid war.
Grüße,
Joachim
Soooooo groß ist Essen nun ja auch wieder nicht....
In der Fragestellung ging es nur um "zu groß und zu teuer" - nicht um krank etc.
Joachim
Hallo,
die Person hätte ab sofort (taggenau) kein Anrecht mehr auf ALG-II und muss das sofort melden. Evtl. Überzahlung müsste ggf. erstattet werden. ALG II muss nicht zurück gezahlt werden.
Grüße,
Joachim
*G* Wenn du wüßtest. Ich habe in meinem Leben zum Glück noch kein Hartz IV beziehen müssen und arbeitslos war ich bisher nur sechs Monate meines Lebens - ich denke nur logisch. Bevor du deinen Vater durch die Zahlung an dich in Probleme stürzt, nehm das Geld, was dir zusteht!
Grüße,
Joachim
Hallo,
du wirst keinen bzw. keinen großen Antrag auf ALG II haben, da dein Freund "zu viel" verdient. (siehe http://www.sozialleistungen.in…-2/alg-ii-leistungen.html) Wenn du dich aber selbst versichern müsstest und dadurch in ALG II fallen würdest, würde dies übernommen werden.
Grüße,
Joachaim
Ja, dem kann so sein.
Grüße,
Joachim
Hallo Petra,
was wünschst du dir genau? Was bringt es dir,m zwar der ARGE nicht mehr "auf der Tasche" zu liegen, deinem Vater dafür aktiv Geld zu kosten? Die Gefahr einer Stabilisierungsmaßnahme unterliegen alle, die ALG-II beziehen - da die ARGE das Ziel verfolgt, jemanden ggf. in besser bezahlte Joba szu vermitteln.
Meiner Erachtens nach macht es für deinen Vater keinen "Sinn", dich einzustellen.
Grüße,
Joachmin
Hallo,
der Freibetrag beträgt 100,00 Euro und 20% von allem, was 10% übersteigt (bis 800 Euro). Von 350,00 Euro würden die also 150,00 Euro bleiben. Von 400,00 Euro entsprechend 160,00 Euro. Bei 500,00 Euro ist es ähnlich wie bei 400,00 Euro - weil mehr Abgaben anfallen. Siehe http://www.sozialleistungen.in…alg-ii-2/zuverdienst.html
Ich sehe kein Problem, warum es es nicht so machen solltest.
GRüße,
Joachim
Hallo,
den Antrag gleich abgeben - einfach in den Briefkasten werfen!
Grüße,
JoachimM