Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    interessante Vorstellung zu Menschenrechten hast du! Du hast das Recht auf Wohnung, Nahrung, Bildung, Leben, etc. - das ermöglicht dir dauerhaften Hartz IV Empfänger das Überleben auf meine Kosten.


    Du kannst als Hartz IV Empfänger (bzw. auch generell als Bürger des Bundesrepublik Deutschland) viele Freizeiteinrichtungen kostenlos oder günstig nutzen.


    Die "Knacki-Förderung" kenne ich übrigens nicht, hier freue ich mich auf deine tollen Hintergrundinfos. Ich kenne nur ehemalige Strafgefangene die keine Wohnung und Arbeit bekommen und von Hartz IV leben müssen, können, dürfen.


    Was tust du denn dafür, damit der Staat dir "deine Menschenrechte" gewähren sollte?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du solltest die Situation in jedem Fall mit der ARGE besprechen - du hast ggf. Anspruch auf ALG II, wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt.


    Interessant wäre aber erstmal der aktuelle Status. Das Unternehmen scheint ja noch keine Insolvenz angemeldet zu haben, sonst würden keine Mitarbeiter mehr eingestellt und auch überhaupt kein Gehalt mehr gezahlt. Welche Gesellschaftsform hat das Unternehmen? Wie groß ist das Unternehmen?


    In jedem Fall solltest du deinen Arbeitgeber umgehend in Verzug setzen, wenn das Gehalt nicht pünktlich da ist und ggf. von dem Rückhaltungsrecht deiner Arbeitskraft gebraucht machen - Genaueres beim Anwalt deines Vertrauens.


    Eine Kündigung ist auf keinen Fall zu empfehlen! Am besten, du spricht das Thema auch mal offen mit deinem Arbeitgeber durch.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Glücksfrosch,


    hier kann ich dir - wenn wir es rein theoretisch betrachten - nicht folgen. Wenn ich aus meinem ALG II - warum auch immer - jeden Monat 100,00 Euro sparen kann. Warum sollte ich dies nicht dürfen?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Glücksfrosch,


    wo genau siehst du das Problem - vorausgesetzt die Dame kann aus der Grundsicherung, die sie erhält, und der Vermögenswerte, die sie hat, die Eigentumswohnung finanzieren?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wenn du das Auto korrekt bei der ARGE angegeben hast und einen normalen Preis dafür erhältst, wird die ARGE das Geld nicht anrechnen (dürfen). Man spricht da von "Eigentumsumwandlung".


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    bitte der ARGE nochmal konkret mitteilen, wenn mit Zahlungseingang zu rechnen ist. Es gilt das Zuflussprinzip, die Einnahmen werden also in dem Monat eingerechnet, wo er sie tatsächlich bezieht. Entsprechend sollte dann die ARGE den Bescheid anpassen.


    Grüße,
    Joachim

    auch wenn Du kein Geld mehr von der ARGE bekommen würdest, bist Du meines Wissens nach trotzdem über die ARGE versichert, solange wie arbeitslos gemeldet bist.


    Das ist so nicht richtig! Nur, wenn man irgendeine Leistung bezieht, ist man über die ARGE Kranken- und Sozialversichert.


    Du kannst aber bei Deinem Freund wohnen, Du musst nur bei einer Kontrolle der ARGE beweisen, dass Du in Deiner Wohnung wohnst.


    Vielleicht könntest du mit diesen versteckten Anleitungen zum Leistungsbetrug aufhören?


    Nun zu Deinem Problem mit den Mängeln in Deiner Wohnung.


    Deine Anleitung zur Mietminderung ist eher grob fahrlässig (beschäftige dich nebenbei mal mit dem Thema "Unerlaubte Rechtsberatung"). Das sollte lieber ein Anwalt machen - SO einfach ist es nämlich auch wieder nicht. Und kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Insbesondere ist zu beachten, wie lange die Mängel schon bestehen, etc.


    Grüße,
    Joachim

    Guten Tag,


    diesen komplexen Sachverhalt sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Dies ist für Sie ggf. kostenfrei - einen Beratungsschein erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht (am besten vorher beim Anwalt anrufen, der erklärt es Ihnen bestimmt gerne).


    Warum Anwalt? Entweder müssen Sie gegen die ARGE vorgehen oder gegen Ihre Eltern. 3.500 Euro im Monat sind sehr viel Geld und die ARGE deshalb für Sie ggf. nicht zuständig.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    mal der Reihe nach: Für die Probleme mit der Wohnung steht dir das Recht der Mietminderung zu. Bei den geschilderten Punkten sind wohl so 20-30% Minderung zulässig. Mit sowas weckt man einen Vermieter dann schonmal auf - habe ich selbst schon erlebt.


    Möglichkeiten den Staat zu betrügen gibt es viele - sie alle sind illegal und die spielst mit dem Feuer. Außerdem ist es unfair denjenigen gegenüber, die das Geld in den Staat pumpen. Also geh ehrlich an die Sache ran: Wieviel verdient dein Freund? Wie weit ist eure Beziehung? Würde er dich unterhalten wollen? Plant ihr eine längere Beziehung oder ist es eher eine WG, die ihr gründen wollt?


    Dann schauen wir mal weiter, was sinnvoll ist.


    Grüße,
    Joachim

    Nochmal langsam und zum mitschreiben: NEIN, eine Hochzeit ist privates Vergnügen, dass ich mit meinen Steuergeldern nicht unterstützen muss.


    Eine standaesamtliche Trauung ist für unter 100,00 Euro in jedem Standesamt verfügbar.


    Grüße,
    Joachim