Hallo Hosching,
vielleicht gibt es bei eurem Sozialgericht ja guten Kaffee. Denn für eine Klage reicht es meist nicht, völlig ohne Kenntnis der Anspruchsmöglichkeiten und der Grundlage des selben, da hin zu rennen. Also musst du ja irgendeinen anderen Grund haben, immer "sofort zum Sozialgericht" zu gehen...
max
Prinzipiell muss die ARGE die Betriebskosten für die Monate, in denen du ALG II bezogen hast, übernehmen. Entsprechend solltest du ausrechnen, wie hoch der Betrag ist, der übernommen werden soll und die Übernahme des selbigen unter Hinweis, dass du bis August 2006 ALG II bezogen hast, beantragen - im Zweifelsfall formlos.
Wenn dieser Antrag dann konkret abgelehnt wird, solltest du dich mit einem Anwalt deines Vertraues beraten. Aber Vorsicht: Wahrscheinlich hast du keinen Anspruch auf Kostenübernahme des Rechtsweges durch den Staat (was aber nur im Falle einer Abweisung der Klage zum Tragen kommen sollte).
Grüße,
Joachim