Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    was da alles ausgerechnet wird, stimmt schon. Im Sinne von ALG-II bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, du bist dem (neuen) Sohn, da es nicht deiner ist, jedoch nicht unterhaltspflichtig. Das du ihn ernährst, tust du freiwillig, nicht wiel du es musst (bei deinen leiblichen Kindern ist das etwas anderes).


    Die Betriebskosten für die Zeit, wo du ALG-II beziehst, übernimmt die ARGE - auch Nachzahlungen!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Maaya,


    die ARGE glaubt, dass du die Guthaben noch hast oder sie vor deiner Antragstellung "zur Seite geschafft" hast - und liegt damit ja wohl auch nicht ganz falsch. Das Geld war auf deinen Namen angelegt, wem es tatsächlich gehört, ist irrelevant bzw. oft nur eine Ausrede. Wenn du einen größeren Euro-Betrag kurz vor Antragstellung vernichtet hast, wird man dir (zu recht) vorwerfen, dass du das Geld verschwendet hast und deine Bedürftigkeit slebst herbeigeführt hast. In dem Fall droht dir eine Kürzung/Rückzahlung von ALG-II und ggf. zivil- und strafrechtliche Schritte.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    generell sind die von euch dargestellen Gründe keine "echten Gründe" für einen Umzug - der ja der ARGE nicht zu vernachlässigende Kosten verursacht! Wenn ihr da natürlich einen Job in Aussicht habt, wäre das wohl etwas anderes.


    Die gezahlten Beträge für Miete etc. sind überall anhand der tatsächlich Gegebenheiten unterschiedlich geregelt.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    Einnahmen eines Monats werden mit den ALG-II-Leistungen desselben Monats verrechnet - für den nächsten Monat sind diese Einnahmen dann, sofern noch vorhanden "Vermögen". Sonst würde ja jeder schon in dem Monat, wo er noch sein letztes Gehalt bekommt, ALG-II beziehen...


    Pauschalen gibt es für Selbständige bei den Betriebsausgaben m.E.n. nicht. Jedoch muss die ARGE auch das als Ausgaben anerkennen, was "offiziell" (und da ist das Finanzamt nunmal die richtige Instanz) einem Selbständigen zuwillig. Hier im Zweifelsfall vorab mit einem Steuerberater und/oder Anwalt besprechen!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    das Problem, das du beschreibst, hat nichts mit ALG2 zu tun. Wenn ein junger Mensch von sener Familie finanziell nicht ausreichend unterstütz wird/werden kann, hat er einen schwierigeren Start in das (Berufs-)Leben. Das war schon immer so.


    Welche Steine legt dir die ARGE denn deiner Meinung nach in den Weg?


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    die ARGE argumentiert da recht einfach: Du hattest das Geld zum leben, also keinen Bedarf an ALG-II. Wenn du das Geld anderweitig ausgiebst, ist das dein Privatvergnügen - so würde ja praktisch die ARGE deinen Führerschein bezahlen. Das ist aus einem Blickwinkel natürlich Unsinn, da das Geld von deinen Eltern gar nicht als Unterhalt gedacht war. Vielleicht wäre hier eine Eidesstattliche Versicherung deiner Eltern sinnvoll, dass das Geld nicht für den Lebenunterhalt, sondern zweckgebunden für den Führerschein überwiesen wurde.


    Aber... man kann auch die Sichtweise der ARGE nachvollziehen...


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    prinzipiell ist der Arbeitnehmer für die An- und Abreise zum Arbeitsort verantwortlich. Dabei kann es gut sein, dass der Arbeitsbeginn an einem anderen Ort ist, als das Arbeitsende. Jedoch sind 1-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Du solltest mit der ARGE besprechen, wie hier das sinnvollste Vorgehen ist - prinzipiell ist die Meinung des Arbeitgebes aber nicht ganz abwegig.


    Grüße,
    Joachim

    Liebe Lisa,


    du hast Leistungsbetrug begangen, in dem du deine Einnahmen nicht angegeben hast. Die Einnahmen aus abhängiger Arbeit werden in jedem Fall von deinem ALG-II Anspruch abgezogen. Bei selbständiger Arbeit werden - genaue Prüfung durch die Agentur vorbehalten - nur die Gewinne abgezogen, Verluste werden nicht berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall auf Monatsbasis.


    Zusammengefasst: Du wirst aufgrund des Minijobs einiges zurück zahlen müssen (wohl rund 1.400 Euro) - deine selbständige Tätigkeit bleibt unberücksichtigt, da du hier keine Gewinne erzielt hast (soweit die Ausgaben als abzugsfähig anerkannt werden).


    Und: Sei vorsichtig. In diesem Fall hat das Amt weitreichende Möglichkeiten, die auch strafrechtliche Bestandteile haben können. Also sollte man da mit viel Fingerspitzengefühl heran gehen!


    Grüße,
    Joachim

    Bald Umzug und dann kann sich der Sohnemann alleine mit dem Amt herumschlagen.:D


    Das Problem wird sein, dass dein Sohn Anspruch auf keinerlei Leistungen hat - solange er nicht das entsprechende Alter erreicht. In der Zwischenzeit wird das jeweilige Amt maximal Vorschuss leisten und das Geld bei den Unterhaltspflichtigen eintreiben. Keine schöne Situation.


    Es ist nun mal so: Niemand - auch nicht der Staat - ist dazu verpflichtet, deinem Sohn dabei zu helfen, ins Leben zu starten. Das ist so und war schon immer so.


    Wenn du deinen Sohn aus deiner Wohnung wirfst, wird es am Ende teurer für dich und emotional sehr schwierig... leider.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    es war sehr fahrlässig von dir, einfach wegen des Attests den Job zu kündigen. Vielmehr hättest du bzgl. deiner Arbeitseinschränkung zunächst mit deinem Arbeitgeber ggf. unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit oder anderer Stellen eine Lösung finden müssen. Der Arbeitgeber hat schließlich auch die Pflicht, auf die gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter einzugehen.


    Der genaue Ablehnungsgrund der AA wäre interessant, um weitere Hinweise geben zu können.


    Grüße,
    Joachim

    mir geht es genau so,bekomme seit Febr.2007 ALG2.Soll jetzt meine Zinseinkünfte von 2005-2006 offenlegen.


    Die ARGE hat einfach den Verdacht, dass du noch Vermögen hast. Es sollte ausreichen, wenn du denen die Kontoauszüge überlässt, aus den hervorgeht, dass das Konto aufgelöst wurde.


    Sollte es die Kosten noch geben und ihr somit zu Unrecht ALG II bezogen habt, werdet ihr das komplett zurückzahlen müssen und werden ggf. wegen Betruges oder Ähnlichem angezeigt.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Nero,


    die meiner Meinung nachsinnvollste Argumentationskette ist folgende:


    Du bist bei deinem Eltern aus- und bei deiner Freundin eingezogen und hast dort ja auch Miete gezahlt. So solltest du Anspruch auf ALG II haben - also auch auf die Zahlung einer eigenen Wohnung.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Baghira,


    ... nicht nur eine Sauerei, sondern m. E. auch eine Amtsstraftat


    Dies trifft vielleicht zu - aber erst, wenn Sie die ursprüngliche Frage beantworten können


    Zitat

    Wozu steht es dann im Gesetz das dir mit 3 Personen 75 qm oder 3 Räume zustehen?


    Ich kann das leider nicht und freue mich auf Ihre Hilfe!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    auf ALG II hast du wahrscheinlich keinen Anspruch mehr (aufgrund der Höhe des Verdienstes). Evtl. bekommt du einen Fahrtkostenzuschuss - auch ein Antrag auf Wohngeld ist sinnvoll.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    das Schulgeld wird, soweit ich das sehe, nicht von der ARGE angerechnet - du musst es also aus deinem Einkommen/ALG II bestreiten. Das Schul-Bafög zählt also normale Einnahme - genauso wie alles andere.


    Du wirst nicht bestraft, sondern der Staat unterstützt dich immer bis zu einem genau definierten Level - das sind 347,00 Euro (plus Wohnkosten). Wenn du etwas verdienst, füllen sie es bis zu diesem Betrag auf. Hierbei bleiben 100,00 Euro 20% vom Rest der Einnahmen anrechnungsfrei.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    also vorab: Erlaubt ist alles, womit du (legal) Geld verdienst und was du bei der ARGE angibst. Wie du den Minijob und die Selbständigkeit steuerlich regelst, besprichst du am besten mit einem Steuerberater. Die Verdienste (also bei der Selbständigkeit der GEwinn + Minijob) werden vom ALG II abgezogen.


    Du hättest bei 800,00 Euro Einnahmen also wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG II mehr. Ggf. übernimmt aber die ARGE trotzdem deine Krankenversicherung, wenn du durch Zahlung der Krankenversicherung bedürftig werden würdest.


    Grüße,
    Joachim