Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    bei 1.850 Euro brutto (bei SK 3 etwa 1.400 Euro netto) wird es - da Ihr bereits mehr Geld habt, als Euch ALG II zusteht - keine Aufstockung des Einkommens durch ALG II geben - dies muss aber abhängig von den genauen Werten ausgerechnet werden. Da die Spesen idR. steuerfreie Leistungen zum Ersatz von Aufwendungen sind, werden diese m.E.n. nicht oder nicht vollständig angerechnet. Dies hängt natürlich im Einzelnen von der Art und Weise wie die Spesen abgerechnet werden ab.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    das von dir beschrieben Problem, hat jeder Arbeitnehmer, der eine neue Arbeitsstelle auf nimmt (unabhängig von ALG II). Arbeitsentgelt wird üblicherweise nach erbrachter Leistung gezahl - ALG-II gibt es jedoch als Vorschuß.


    Ihr werdet leider so haushalten müssen, dass ihr die Rückzahlung durchführen könnt.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    Ihr solltet in jedem Fall einen ALG-II-Antrag stellen - euer ALG-II Anspruch übersteigt die 600,00 Euro prinzipiell deutlich. Bei diesem wird jedoch zu klären sein, warum kein Unterhalt vom Vater gezahlt wird.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber ich kenne viele Städte, wo eine ausgebildete Bürokauffrau relativ schnell wieder etwas findet. Okay, vielleicht musst du dich zu Hause noch mal in Excel und Word einarbeiten oder noch ein kleines Praktikum machen - die wirklich wichtigen Dinge haben sich in den Grundzügen jedoch nicht verändert. Und da Bürokaufleute in allen Branchen gebraucht werden, lässt sich da schon was machen.


    In deinem Fall würde ich dir etwas Eigeninitiative empfehlen - Schulung bei der VHS, Praktikum, etc. Dann wird das auch was!


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du musst monatlich ggü. der ARGE deine Einnahmen und Ausgaben darlegen. Der jeweilige Gewinn wird dir direkt vom ALG II abgezogen, Investitionen (auch in Arbeitsmittel, z.B. Software) werden dabei ggf. nicht von der ARGE anerkannt (ggf. zu Unrecht).


    Grüße,
    Joachim

    Tipp: Es hilft, wenn du deine Beiträge gut strukturierst und nicht mehrere Fragen in einem Beitrag stellst - so muss man sich da immer erstmal durcharbeiten.


    Du bekommst: ALG II für dich, ALG II für das Kind, ggf. Zuschlag für Mehrbedarf und Miete/Nebenkosten in tatsächlicher Höhe, wenn angemessen. (Kindergeld wird angerechnet)


    Hausbesuch: Reislassen musst du niemanden - dann musst du aber mit Kürzungen rechnen (und ggf. das Gegenteil beweisen).


    Joachim

    Und versicherungstechnisch kommt man natürlich als Selbstständiger in Haftungsfragen auch ohne Probleme durchs Leben wenn die Gewerbeanmeldung eben diese Tätigkeiten nicht beinhaltet, oder ?!


    Wenn - vollkommen unabhängig von der Gewerbeanmeldung, die nun wirklich jeder Versicherung egal ist - die entsprechenden Versicherungen so abgeschlossen sind, dass Kunden mitversichert sind (beispielsweise KfZ-Haftpflicht) ist das alles kein Problem.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    ich gehe davon aus, dass du so alt bist, dass deine Eltern dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind. In diesem Fall kannst du mit deinem Vater in eine "Wohngemeinschaft" ziehen und musst keine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater bilden. Du behältst deinen Anspruch prinzipiell. Damit alles reibungslos läuft, solltest du von deinem Vater in allen Aspekten das Amt betreffend wie eine Fremde behandelt werden (beispielsweise: schriftlicher Mietvertrag, alles ordentlich per Überweisung, etc.).


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    dieses Halbwissen im Forum macht mich manchmal echt wahnsinnig.


    Hallo lunchen !
    Wenn Dein Bekannter Dir eine offizielle Rechnung stellt ist das schon mal nicht verkehrt, allerdings könnte er hinsichtlich seienr Gewerbeanmeldung Probleme bekommen, denn ich denke das Umzugsarbeiten damals nicht berücksichtigt wurden.


    Das ist Unsinn. Jeder Gewerbetreibende kann jede - nicht genehmigungspflichtige - Tätigkeit ausüben. Jedoch muss bei regelmäßiger Durchführung der Tätigkeit dies in den Gewerbeschein aufgenommen werden (Änderung per Fax binnen weniger Tage für 15-45 Euro). Es ist also gewerberechtlich überhaupt kein Problem, wenn der Gärtner seinen LKW verleiht. Zum Thema Versicherung sollte man sich eher Gedanken machen.


    Dennoch bist Du verpflichtet in der Regel 3 Angebote (Kostenvoranschläge) zur Genehmigung dem Fallmanager vorzulegen.


    Tipp: www.easy-umzug.de Hier gibt man einmal alle Daten ein und bekommt dann Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wenn es triftige Gründe gibt, dass du nicht mehr bei deiner Mutter wohnen kannst, kann die ARGE die Wohnkosten übernehmen (bis du 25 bist). Ein einfaches Schreiben deiner Mutter reicht dafür idR. nicht. Deine Mutter kann dich auch nicht einfach so rauswerfen...


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    leider hat die ARGE Recht - dies ist jedoch ein wirkliches Problem. Sie sollte dringend das Gespräch mit der Sachbearbeiterin suchen und ggf. in Feld führen, dass so ja für Dezember ein prinzipieller Anspruch vorgelegen hätte (der nachträglich aber natürlich nicht beantragt werden kann). Vielleicht kann man eine Lösung finden.


    Sonst bleibt nur der Hinweis, dass man als (potenzieller) ALG-II-Empfänger unbedingt seinen Arbeitgeber darauf hinweisen sollte, dass das Gehalt immer im selben Monat gutgeschrieben werden muss - insbesondere das letzte Gehalt (da gibt es häufiger mal Probleme).


    Grüße,
    Joachim

    [ ] Du weißt, worum es beim "1 Euro Job" geht.
    [ ] Du hast Ahnung von Arbeitsrechts.
    [ ] Du weisst, welche weiteren Instrumente zur Arbeitsförderung neben dem "1 Euro Job" geschaffen wurden.
    [ X ] Dein Geschreibsel ist größtenteils irrelevant und in jedem Fall nicht fundiert.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    als Vermieter hat man sehr enge Grenzen, um einen Mieter zu kündigen (im Prinzip nur Vertragsverletzung und Eigenbedarf). Bei beidem ist das Gesetz so mieterfreundlich, dass eine Kündigung nur auf sehr gute und belegbare Gründe gestützt werden sollte - sonst fällt die Kündigung in Sekunden in sich zusammen.


    Also: Vorsicht.


    Grüße,
    Joachim