Hallo,
bei 1.850 Euro brutto (bei SK 3 etwa 1.400 Euro netto) wird es - da Ihr bereits mehr Geld habt, als Euch ALG II zusteht - keine Aufstockung des Einkommens durch ALG II geben - dies muss aber abhängig von den genauen Werten ausgerechnet werden. Da die Spesen idR. steuerfreie Leistungen zum Ersatz von Aufwendungen sind, werden diese m.E.n. nicht oder nicht vollständig angerechnet. Dies hängt natürlich im Einzelnen von der Art und Weise wie die Spesen abgerechnet werden ab.
Grüße,
Joachim