Ich vermute, dass der Vermieter im Falle von arbeitswillig die Nebenkosten Vorauszahlung so niedrig angesetzt hatte, dass der Verbauch trotz fälliger Nachzahlung immernoch im angemessenen Verbrauchsrahmen lag. Da die ARGE angemessene Kosten erstattet tut sie dies natürlich auch im Wege der Nachzahlung...
mfg
peterle