Beiträge von peterle

    Ich vermute, dass der Vermieter im Falle von arbeitswillig die Nebenkosten Vorauszahlung so niedrig angesetzt hatte, dass der Verbauch trotz fälliger Nachzahlung immernoch im angemessenen Verbrauchsrahmen lag. Da die ARGE angemessene Kosten erstattet tut sie dies natürlich auch im Wege der Nachzahlung...


    mfg


    peterle

    Hallo Anni,


    grundsätzlich zahlt das Amt eine Nebenkostennachzahlung nur im Rahmen der Kosten für angemessene Nebenkosten.
    Wie hoch die im einzelnen sind ist von Ort zu Ort verschieden und kann am besten bei der ARGE direkt erfragt werden.
    Allerdings ist wohl in Ausnahmefällen eine Übernahme als Darlehn möglich.


    mfg peterle

    hey Jens,


    den Hartz IV Ombudsrat erreichst Du unter


    Telefon kostenlos:0800 44 00 55 0


    Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Postfach 040140
    10061 Berlin


    mfg Peter

    soweit ich weiß, kann man Mietbeihilfe zu jeder Art von Mietkosten erhalten, nicht nur, wenn man einen eigene Wohnung hat.
    Wüßte also nicht, was dagegen sprechen sollte, schliesslich hast Du ja effektiv Kosten die für eine Unterkunft entstehen.


    mfg Peter