Beiträge von Baba1487

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage:


    Person beantragt im rahmen der Hilfe des Lebensunterhaltes nach dem SGB 12 Leistungen für Brennholz.

    Es geht nur um einen eine einmalige Zahlung .

    Im gleichen Monat hatte die Person ein Nebenkostenguthaben f. Strom, Wasser und Abwasser erhalten dadurch keinen Anspruch


    Wird das Guthaben denn wirklich als Einkommen gesehen ?


    über antworten würde ich mich sehr freuen