Hallo in die Runde,
ich bin neu hier und hoffe ich bin im richtigen Forum mit dieser Frage.
Ich bin selbstständig und beziehe Coronabedingt seit März 2021 ALG II. Jetzt sind in diesem Zeitraum von meinem Steuerberater die Erklärungen für 2018 und 2019 erstellt wurden und ich habe auch entsprechend die Rechnungen dafür erhalten und bezahlt. Sind diese Kosten nun als Betriebsausgaben anrechenbar da sie ja faktisch innerhalb des Zeitraumes des Leistungsbezugs entstanden und bezahlt wurden sind, oder kann man diese Rechnungen nicht ansetzen da sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Erwirtschaftung von Einkommen im Zeitraum des Leistungsbezugs stehen?
Vielen dank für eure Hilfe.