Beiträge von christiankaiser80

    Hallo,


    ich habe vom 2.7.21 bis zum 15.09.21 30 Stunden als 1-Euro Gartenbauhelfer gearbeitet und 260 Euro verdient. Im September nur 130 Euro.

    Zusätzlich war ich Zusteller tätig für das Wochenmagazin Funke-Medien mit einem Verdienst von monatlich 150 Euro wovon ich 100 Euro behalten konnte.

    Nun habe ich ein Schreiben bekommen das das Jobcenter nicht wußte dass ich parallel einen 1 Euro Job ausgeübt habe und ich alle Lohnanbrechnungen sowie

    Kontoauszüge von Juli bis September einreichen soll. Habe ich als Minijobber bei gleichzeitigem 1 Euro Job ein Anrecht auf meinen 100 Euro Grundfreibetrag?

    Es ist so dass ich mein Physikstudium mittlerweile fortsetze und sämtliches Einkommen für die Krankenversicherung drauf geht. Die Krankenversicherung wird

    laut Koalitionsvertrag zumindest bald günstiger. Muss ich dem Jobcenter nach ihrer Prüfung etwas zurückzahlen ?

    Außerdem hätten die doch vom Jobcenter wissen müssen dass ich einen 1 Euro Job habe, und wenn ich das Schreiben lese meint man fast es läge daran dass ich den 1 Euro Job nicht angegeben hätte. Soll ich dann bald klagen?


    Gruß

    Christian Kaiser

    PS: KernTeilchenphysik habe ich schon gute Note sicher da die Zulassung von 50% reicht und ich im Moment 64% habe.

    Quantenphysik geht über zwei Semester und daher dieses Semester auch nur Zulassung und im Sommersemester mündliche Prüfung.

    Mathematische Methoden schreibe ich eine Klausur am 25.01.21. Ich will weiterstudieren. Ich habe eine Schwerbehinderung von 70%.


    Im Forum fand ich bereits einen ähnlichen Eintrag: Die Antwort war dass der 100 Euro Freibetrag bestehen bleibt.


    "Hallo,

    Ich habe ja einen anrechnungsfreien Betrag vom Lohn in Höhe von 100 Euro pro Monat (Minijob, Wochenspiegel austragen) Mein monatliches Gehalt ist ca.150 Euro netto, davon sind ja 100 Euro wie gesagt frei und 50 Euro werden auf das ALG2 angerechnet.

    Mehraufwandsentschädigung die wegen einer Arbeitsgelegenheit gezahlt wird, wird ja nicht auf mein ALG2 angerechnet. Meine eigentliche Frage jetzt. Aber wie ist es jetzt mit meinem Nebenjob (siehe oben) wird dieser jetzt plötzlich voll angerechnet oder darf ich weiterhin meine 100 Euro im Nebenjob behalten. Nicht das jetzt beide also Minijob und Arbeitsgelegenheit zusammen gerechnet werden und mir der komplette Minijob Betrag von 150 Euro abgezogen werden.

    Wo gibt es da den passenden/richtigen Paragrafen da ich trotz suche nichts gefunden habe.

    Vielen Dank für eure Antwort"