Hallo, bin Erwerbsminderungsrentner seit 10 Jahren und beziehe Grundsicherung nach dem SGB 12. Nun will das Sozialamt Betriebs-und Heizkostenabrechnung haben und mir meine Guthaben von ca. 400 € für 2017 und 2018 als Einkommen werten und abziehen. Von meinem Regelsatz bezahle ich monatlich 37,15 € dazu, da das Amt die volle Miete nicht anerkennt ( unangemessen). So bezahle ich jährlich über 400 € von meinem Regelsatz zur Miete dazu. Meine Frage: Ist es rechtens, oder kann dieses nicht als Einkommen gewertet werden, denn im SGB 2 ( Hartz 4) ist es nicht möglich, auf Leistungen, die aus dem Regelsatz erbracht werden, zurückzugreifen, die ich aus dem Regelsatz bezahlt wurden. Ist dieses auch im SGB 12 der Fall?
Vielen Dank für Hilfe, Oliver