Beiträge von Paul4711

    Im Steuerrecht ist der Verlustvortrag auf die Folgeperiode üblich. Nicht zuletzt die Steuergerechtigkeit kommt hier zum Tragen.

    Besteht die Möglichkeit analog Verluste eines BWZ mit Gewinnen des Folge-BWZs zu verrechnen ?

    Wo finden sich entsprechende Rechtsquellen ?


    Besten Dank für Antworten

    Gruß Paul