Vielen Dank für die Antworten.
Im Sanktionsbescheid steht:
für die Zeit vom-bis wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds ll monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, HÖCHSTENS JEDOCH IN HÖHE DES IHNEN ZUSTEHENDEN GESAMTBETRAGS, festgestellt.
Im einzelnen sind von der Minderung betroffen:
- der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Daraus verstehe ich das hier nur der Regelbedarf gemeint ist, steht ja schwarz auf weiß, oder versteht das jemand anderster? Es steht ja auch nicht das KdU, -unter- im einzelnen sind von der Minderung betroffen