Beiträge von PeterS.

    Vielen Dank für die Antworten.


    Im Sanktionsbescheid steht:
    für die Zeit vom-bis wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds ll monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, HÖCHSTENS JEDOCH IN HÖHE DES IHNEN ZUSTEHENDEN GESAMTBETRAGS, festgestellt.


    Im einzelnen sind von der Minderung betroffen:
    - der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.



    Daraus verstehe ich das hier nur der Regelbedarf gemeint ist, steht ja schwarz auf weiß, oder versteht das jemand anderster? Es steht ja auch nicht das KdU, -unter- im einzelnen sind von der Minderung betroffen

    Hallo,


    meine Frau ist Vollzeit-Berufstätig. Da ihr Einkommen nicht ausreicht stocken wir auf. Ich habe jetzt eine Sanktion von 112,20 € (30%), allerdings bekomme ich als Regelbedarf 69,54 €. Der Sanktionsbetrag ist höher als das mir zustehender Regelbedarf. Es bleibt eine Differenz von 42,66 €.
    Dieser Betrag wird von den Kosten der Unterkunft abgezogen. Ist dies rechtens?


    Hier wird sozusagen die ganze Familie bestraft!


    Vielen Dank im voraus