Beiträge von Lord Dragon

    Hallo erstmal,


    das Thema ist zwar nicht mehr so frisch aber ich kann folgendes dazu sagen ( so habe ich es gemacht in NRW).


    Die Aufgangslage, lebe in Scheidung meine Tochter 7Jahre lebt im Wechselmodel 2 Wochen bei mir (Alleinerziehend) und 2 Wochen bei der Mutter. (Alleinerziehend). Meine derzeitige Wohnung 3 Raum 79qm in Essen NRW. Diese Wohnung ist auch eine wo man einen WBS braucht.


    Also sind wir zum Jugendamt habe dort gefragt wie die Rechtslage ist und haben mit denen das Wechselmodel durchgesprochen. Das Jugendamt unterstützt das Wechselmodel wo das Kind in JEDEM Haushalt ein eigenes Zimmer hat. Uns wurde mitgeteilt das das Kind einen Rückzugsraum benötigt und auch das Elternteil ein Rückzugsraum benötigt. Also erine 3 Raum Wohnung. Dieses haben wir schriftlich bekommen. Auf nachfrage wurde uns gesagt das BSG diesbezüglich schon geurteilt hat.


    Also wäre ja meine Wohnung nicht zu gross für mich und meiner Tochter. Da aber der alte WBS für 3 Personen war musste ein neuer beantragt werden. Dieses haben ich sowie auch meine noch Ehefrau gemacht. Mit dem Schreiben vom Jugendamt.
    Herraus ist gekommen, das jeder von uns nun berechtigt ist, eine 3 Raum Wohnung bzw. 80qm anzumieten. Das wäre ja eine grösse für 3 Personen. Auf nachfrage wurde uns genau das gleich gesagt wie beim Jugendamt mit dem Schlafräume sogar mit dem hinweis. Man beachte:
    Wir sind zwar nur 2 Personen aber kein Paar. Ein Paar würde sich ja den Schlafraum teilen. Dieses auch auf Alleinerziehend anzuwenden wäre eine Diskriminierung somit ehr als Wohngemeinschaft zu behandeln.


    Also das was ich im bis jetzt rausgefunden habe ist das das Wohnungsamt bei soetwas immer plus 1 person rechnet.