Beiträge von Aufgewachter

    Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen aus Hannover, der von seinem Jobcenter eine schriftliche Zuweisung per Vewaltungsakt erhalten hat, sich umgehend für eine Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigung ugs. (1-Euro-Job) als Lagerarbeiter beim Sozialwarenkaufhaus „unfairKauf“ telefonisch zu bewerben.


    Der Erwerbslose vereinbarte unverzüglich telefonisch noch am selben Tag ein Vorstellungsgespräch. Beim Maßnahmeträger angekommen signalisierte er innerhalb des Vorstellungsgespräches rege Arbeitsbereitschaft, legte die Zuweisung seines Jobcenters auf den Tisch und erhielt daraufhin von der dortigen Mitarbeiterin den vom Maßnahmeträger bereits signierten und gestempelten Maßnahmevertrag, den er draußen im Foyer durchlesen, unterzeichnen und an dem Empfang bei der Sekretärin wieder abgeben sollte; er könne dann sofort am nächsten Montag anfangen.


    Im Foyer las der Erwerbslose dann den Maßnahmevertrag und unterschrieb dann, wie folgt : Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht Hannover gegenüber „unfairKauf“ nachträglich einzuklagen und unterschrieb mit voller handschriftlicher Unterschrift.


    Der Erwerbslose gab, wie befohlen den unterschriebenen Maßnahmevertrag vorn am Empfang ab, verlangte seine Zuweisung zurück und noch eine Kopie des Maßnahmevertrages und verschwand aus der vermeintlich gemeinnützigen Einrichtung. Zuhause angekommen klingelte bereits sein Telefon. Es war der stellvertretende Vorsitzende des Sozialwarenkaufhauses „unfairKauf“ der ihm nur mitteilen wollte, daß aus dem Arbeitsverhältnis nächsten Montag nichts werden könne und er den Vorfall nicht an die „große Glocke“ hängen möge, er hätte auch keine Schwierigkeiten von seinem Jobcenter zu befürchten.


    Erwerbsloser kündigt schriftlich präventiv seinem Maßnahmeträger von 1-Euro-Jobs, wie dem Sozialwarenkaufhaus, an seinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto (Lagerarbeiter) übers Arbeitsgericht einzuklagen :)
    https://aufgewachter.wordpress.com/2015/02/13/erwerbsloser-kundigt-schriftlich-praventiv-seinem-masnahmetrager-von-1-euro-jobs-wie-dem-sozialwarenkaufhaus-an-seinen-regularen-tariflichen-stundenlohn-von-1292-euro-brutto-lagerarbeiter-ubers-a/

    Sehr geehrte Frau Fallmanagerin,


    unglücklicherweise muß ich Ihnen mitteilen, daß die Temperatur innerhalb meines Wohnraumes der gemieteten Dachgeschosswohnung auf 39,1 Grad Celsius angestiegen ist und die für einen Hartz-IV Empfänger angemessene Temperatur von 18 Grad Celsius bei weitem nicht mehr gegeben ist.


    Um Mißbrauch von unangemessenen Wohnraum-Temperaturen von über 18°C für Hartz-IV Empfänger zu vermeiden, habe ich aus der letzten Gutschrift der vergangenen Heizperiode* eine Klima-Anlage vom Typ Comfee 9000 BTU für eine Wohnraumfläche von 32 m² erworben.


    Voller Freude kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, daß es dem Gerät mit einer elektrischen Leistung von 2.600 Watt gelungen ist, die sonst übliche Temperatur für ein BORG-Raumschiff von 39,1°C auf für Hartz-IV Empfänger angemessene 18°C innerhalb weniger Stunden herabzukühlen.


    Laut § 22 Abs. 1 SGB II sind alle Kosten, die keine Warmwasser- oder Heizkosten darstellen, automatisch der „Haushaltsenergie“ hinzuzuziehen. Sie wollen mir sicher zustimmen, daß die Energiekosten für den Betrieb einer Klima-Anlage weder etwas mit Warmwasser- oder Heizkosten gemein haben.


    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß das Sozialgericht Frankfurt am Main am 29.12.2006 mit dem Aktenzeichen S 58 AS 518/05 beschlossen hat, daß das Jobcenter die tatsächlichen Energiekosten der „Haushaltsenergie“ zu übernehmen hat, wenn Mißbrauch ausgeschlossen ist [§ 22 Abs. 1 SGB II].


    Sollten Sie mit dem o.g. Beschluss nicht einverstanden sein können Sie innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel beim Hohen Rat der Vereinten Föderation der Sternenflotte, gelegen im Alpha-Quadranten ungefähr 250.000 Lichtjahre Ihrer gegenwärtigen Position, einlegen. Es zählt das Eingangsdatum der Postzustellungsurkunde.



    Mit freundlichen Grüßen



    P.S.: Da ich im vergangenen Jahr des Öfteren auswärts essen war und daher weniger „Haushaltsenergie“ aus dem Regelsatz benötigte, wollen Sie mir noch die ausstehende Gutschrift in Höhe von 240 Euro gemäß [§ 22 Abs. 1 SGB II] auf mein Konto überweisen. Ich garantiere Ihnen schon jetzt, daß eine solche Gutschrift zu meinen Gunsten durch den Kauf o.g Klima-Anlage in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.


    *Bei Beziehern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann das Guthaben aus Mietnebenkosten- oder die Heizkostenabrechnung nicht zurückverlangt werden. [§ 44 (1) Satz 4 SGB XII] :)


    Erwerbsloser vermeidet für Hartz-IV Empfänger nicht angemessene Wohnraum-Temperatur durch Kauf von Klima-Anlage mit 2.600 Watt
    https://aufgewachter.wordpress.com/2015/07/02/erwerbsloser-vermeidet-fur-hartz-iv-empfanger-nicht-angemessene-wohnraum-temperatur-durch-kauf-von-klima-anlage-mit-2-600-watt/

    Ein 30 jähriger Erwerbsloser, der schon seit über 10 Jahren erwerbslos ist, hat jetzt mit seinem Jobcenter über ein Darlehen für eine Existenzgründung verhandelt.


    Als Grundlage für seine Argumentation will er angeführt haben, daß wenn er die kommenden 40 Jahre bis zu seinem Renteneintritt mit 70 Jahren weiterhin erwerbslos bleiben würde, er dem Jobcenter 393.600 Euro kosten würde.


    Die Zahl sei jedoch völlig ohne Dynamik gerechnet. Berücksichtigte man den Kaufkraftverlust durch eine jährliche Inflation mit 7,9 Prozent würden sich Kosten in Höhe von 2.623.361,08 Euro ergeben.


    Die Fallmanagerin soll plötzlich sehr blaß um die Nase geworden sein und den Erwerbslosen gefragt haben, wie er denn auf eine solch astronomisch hohe Zahl gekommen wäre, worauf er ihr dann folgende Kalkulation hier überreichte.


    Nach einer Minute fragte die Jobcenter-Mitarbeiterin, wieviel Geld er denn als Startkapital für sein Vorhaben benötige, worauf der Erwerbslose spontan antwortete : „Exakt 1.000.000 Euro“.


    Die Mitarbeiterin schluckte und entgegnete, daß das unrealistisch sei, worauf der Erwerbslose meinte : „Gut, dann bleibe ich eben bis zur Rente erwerbslos und spare mir den ganzen Streß mit der eigenen Firma.“ :)


    Erwerbsloser verhandelt Existenzgründungsdarlehen direkt mit dem Jobcenter
    https://aufgewachter.wordpress.com/2015/05/22/erwerbsloser-verhandelt-existenzgrundungsdarlehen-direkt-mit-dem-jobcenter/