Beiträge von Max07

    hallo,


    wie ist es, wenn man alg 2 bezieht und dann ein paar monate ein normales einkommen hat (mehr als harz 4). Wenn man danach wieder arbeitslos wird und harz 4 beantragt, wird dann auch das einkommen aus den monaten davor irgendwie angerechnet? Wenn ja wie genau?? Vorausgesetzt man ist natürlich immer noch unter dem vermögensfreibetrag versteht sich. Oder gilt soetwas evtl. nur für einkommen aus selbständiger arbeit? Ich meine echt sowas mal gehört zu haben.

    Oder werden nur die monate einzeln betrachtet, d. h. sagen wir im januar bis april bekommt man alg 2, dann im mai normales einkommen, sagen wir 1900,- netto, dann hat man den job nicht mehr, d. h. im juni und später bekommt man wieder alg 2 ohne irgendwelche abzüge oder anrechnungen??

    Hallo, man muss sich ja lt. Eingliederungsvereinabrung bewerben. Auf Grund eines Missverständnisses dachte der Mitarbeiter ich hätte mich nicht beworben. Ich habe die Liste meiner Bewerbungen später vorgelegt. Er sagte, er werde es prüfen (lassen). Ich habe es so verstanden, dass bei den Unternehmen angefragt wird ob, vielleicht auch wie ich mich beworben habe, und evtl. auch der Stand des Bewerbungsverfahrens. Ist das so die übliche Praxis??? Das würde doch einen extrem schlechten Eindruck auf den Arbeitgeber machen, wenn das Jobcenter hinterhertelefoniert. Da brauchen die sich dann nicht zu wundern, wenn ich nicht eingestellt werde. Und falls das so gemacht wird, machen die das nur bei bestimmten Arbeitgebern so, vielleicht Arbeitgeber, zu denen die in einem bestimmten Verhältnis stehen oder bei allen?


    Danke, lg

    Die Frage ist leider nicht zu beantworten, da ich nicht weiß, mit welchen “Asis“ du sprechen möchtest.


    Umgangsformen sind wohl nicht deine Stärke. Ob du so überhaupt WG Mitbewohner findest? Mit sowas wollte ich jedenfalls nicht zusammen wohnen.

    ja, da könntest du Recht haben, oder aber du bist nicht das Maß aller Dinge. In diesem Fall wüsste ich nicht, warum ich mich vor dir rechtfertigen oder sich danach richten sollte, was du gerne haben möchtest. Wäre nicht schlecht, wenn du auch was zum Thema beisteuern könntest, was uns inhaltlich weiterbringt. Für einfach nur so rumspamen ist dir auch deine Lebenszeit zu schade, nehme ich an. Danke

    Hallo,

    wie ist das eigentlich wenn ich ALG 2 beziehe und als Hauptmieter selber eine WG gründen möchten? Sagen wir es wäre eine 4er Wg, und die Wohnung kostet insgesamt 1400,- warm. Das wären 350,- pro Zimmer, durchaus realistisch für Berlin. Ich würde aber nur 1 Zimmer selbst bewohnen, würde 1400,- jeden Monat an den Vermieter überweisen und 3x 350,- = 1050,- von den anderen 3 Mietern überwiesen kriegen. D. h. für mein Zimmer in dieser WG würde ich dann auch 350,- bezahlen. Ich nehme also meine 350,- und die 1050,- von den drei Mitbewohnern und überweise das ganze Geld (insgesamt 1400,-) an den Vermieter. Kann ich dem Jobcenter diese Rechnung so erklären und Sie bezahlen mir diese 350,- ganz normal als Kosten der Unterkunft, oder können die Asis mal wieder irgendwelche Probleme machen?? Ich könnte mir vorstellen dass das Jobcenter mit den 1050,- die ich von den anderen 3 Bewohnern bekomme Probleme haben könnte, und die als anrechenbares Einkommen oder so werten möchte. Oder die sagen die Wohung wäre zu „teuer“ für mich, obwohl ich nur ein Zimmer davon bewohnen möchte, aber irgendjemand muss ja der Hauptmieter sein. Denen traue ich alles zu. Was denkt ihr?

    Hallo, da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
    Das hier habe ich im internet gefunden:


    „Vom Erwerbseinkommen werden nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein Pauschalbetrag von 5,20 Euro für Arbeitsmittel sowie die notwendigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgesetzt.
    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung bleibt monatlich ein Freibetrag von in der Regel 30 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Der Freibetrag darf jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 nicht überschreiten (das sind im Jahr 2017 höchstens 204,50 Euro).
    Bei Personen, die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit erzielen, bleibt abweichend davon ein Freibetrag bis zur Höhe von 200 Euro anrechnungsfrei.“


    Kann das jemand so bestätigen, bzw. auch bestätigen, dass es für mich in meiner situation gilt??


    lg

    Hallo, ich werde demnächst harz 4 beantragen und gleichzeitig ein gewerbe anmelden. Ich habe 2 verschiedene selbständigkeiten vor. Ich gehe davon aus, dass diese selbständigkeiten (wie so oft) eine zeit lang brauchen bis sie, falls überhaupt, irgendwann profitabel sind. D. h. in sagen wir den ersten ca. 6 oder 12 monaten rechne ich damit, dass ich mehr ausgaben haben werde als einnahmen.


    Die grössten ausgabeposten werden wohl marketing sein. Nehmen wir an es werden pro monat 1500,- an ausgaben und nur 500,- einnhahmen sein. Diese 1000,- differenz muss ich ja irgendwie finanzieren, sonst kann ich die selbständigkeiten sowieso vergessen. Was ist wenn ich diese 1000,- differenz durch einen weiteren nebenverdienst decke? Vielleicht durch einen halbtagsjob, oder freiberuflich auf stundenbasis. Dann hätte ich aus allen tätigkeiten zusammen 1500,- einnahmen und auch 1500,- ausgaben, d. h. hätte 0,- zum leben, und wäre zumindest nach dieser rechnung voll harz 4 berechtigt. Ist das so richtig?? Ich kann mir vorstellen dass das jobcenter es vielleicht so sieht: ich bekomme bereits 1000,- durch den nebenverdienst.


    Damit bin ich fast gar nicht mehr auf harz 4 angewiesen. Was ich sonst noch mache, selbständigkeit hin oder her interessiert die dann vielleicht gar nicht mehr, das sei mein „privatvergnügen“. Dass ich die selbständigkeit habe die am anfang monatlich einen verlust von genau diesen 1000,- euro produziert und ich nur deshalb die 1000,- irgendwie dazu verdiene würde die vielleicht gar nicht interessieren. Was denkt ihr??? Und etwas offtopic: gibt es sonst irgenwelche möglichkeiten sich vom staat beim angehen einer selbständigkeit finanziell helfen zu lassen? Stichwort: ich-ag.


    danke

    Hallo, ich bin demnächst in berlin auf wg-suche. Die frage ist wo ich solange wohnen soll bis ich eine wg gefunden habe. Wenn ich auf tagesbasis in nem hostel unterkomme (mehrere betten in einem zimmer) dann kostet das mindestens 12,- pro nacht. Wenn ich ein privatzimmer auf tages oder wochenbasis anmiete kostet das auch ungefähr 12,- mindestens pro nacht. Ich habe den harz 4 antrag noch nicht gestellt. Mache das aber sofort sobald ich in berlin bin. D. h. ich stelle den antrag und wohne solange auf tages oder wochenbasis irgendwo, nach spätestens ein oder zwei wochen finde ich bestimmt ne wg in die ich sofort einziehen kann. Das mache ich dann einfach. Der alg 2 antrag wird dann vermutlich noch nicht durch sein, d. h. ich reiche die kosten der unterkunft für die ein oder zwei wochen nach und auch den neuen mietvertrag für die wg in der ich dann länger bleibe. Das klappt oder? Und noch was wichtiges, stichwort verhältnissmässigkeit/ angemessenheit der unterkunft: würde das jobcenter im nachhinein die kosten der unterkunft, fürs hostel oder fürs privatzimmer (die ein oder zwei wochen) erstatten?

    Hallo, ich bin seit ende dez 17 wieder in deutschland. Habe vorher 1,5 jahre in asien gelebt. Jetzt bin ich bei meinen eltern in nrw zu besuch, und werde in kürze eine wg in berlin suchen. Z. z. bin ich noch nicht in deutschland wieder gemeldet. In berlin werde ich vermutlich in nem günstign mehrbetthostel unterkommen. Sofort wenn ich in berlin bin werde ich mich beim meldeamt „ohne festen wohnsitz“ melden, und sofort danach harz4 beantragen. Ich muss für das amt ja aber auch „erreichbar“ sein. Nun die wichtige frage: geht es, dass ich denen sage die sollen die post an die adresse meiner eltern in nrw schicken?? Die scannen die ein und schicken es mir dann per mail. Natürlich nur vorübergehend, solange wie ich in berlin noch auf wg-suche bin.

    Hallo, ich muss mich für harz 4 anmelden und habe gleich mehrere probleme. Da ich die letzten jahre im ausland gelebt habe bin ich jetzt in deutschland nicht gemeldet. Habe auch in deutschland keine krankenversicherung. Habe aber eine auslandskrankenversicherung die vermutlich auch für ein paar wochen im jahr oder so in deutschland gültig ist. Bin seit ein paar tagen wieder in deutschland und werde in den nächsten tagen nach berlin zum leben gehen. Ein paar tage lang bleibe ich bei meinen eltern in nord rhein westfalen. Nun meine probleme/ fragen:


    1: Sehe ich das richtig, dass ich mich erstmal in deutschland wieder anmelden muss, und ein anspruch auf harz 4 frühestens zu diesem termin beginnt?


    2: Falls ja, kann ich mich erst dann in berlin anmelden wenn ich einen mietvertrag in berlin habe? Oder reicht auch etwas provisorisches, z. b. ein hostel oder so? Ich will eigentlich in eine wg ziehen aber auch das könnte dauern, bis ich dort einen mietvertrag bekomme


    3: ich muss ja solange ich in berlin auf wg suche bin irgendwo wohnen, z. b. ein günstiges mehrbetthostel. Gibt es eine möglichkeit sich das (von mir aus auch erst im nachhinein) bezahlen zu lassen?


    4: ich muss demnächst zum artz, möchte die auslandskrankeversicherung in deutschland nicht in anspruch nehmen (falls das überhaupt ginge). Vom harz 4 amt bekomme ich die kv bezahlt, aber soweit ich weiss auch erst ab dem datum an dem ich anspruch habe, d. h. frühestens wenn ich einen mietvertrag habe/ mich in berlin anmelden kann? Es dauert ja 3 wochen oder so bis der harz antrag durch ist. Wenn ich jetzt mich selber an die krankenkasse wende und die 170,- monatsbeitrag (ich habe kein einkommen) vorstrecke, bekomme ich die dann rückwirkend vom harz amt erstattet für den bewilligungszeitraum, d. h. für die zeit in der ich anspruch auf harz 4 hatte, aber der antrag noch nicht durch war?


    5: um die ganzen schwierigkeiten mit anmelden und krankenkasse abzukürzen: macht es sinn, dass ich mich bei meinen eltern, oder einem freund in nrw oder berlin erst mal proforma anmelde (bei eltern ohne mietvertrag, bei einem freund mit mietvertrag) tatsächlich aber woanders wohne, z. b. in berlin auf wg suche bin? Oder kann es probleme geben, z. b. wenn ich dann in die wg ziehen will, dass die mich nicht so leicht umziehen lassen, oder sonstige probleme?



    danke