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Auszug aus dem Bewilligungsbescheid
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Auszug aus dem Bewilligungsbescheid
wie kommt es das ich jetzt weniger ALG 1 habe als vor der Umschulung ?
Tägliches Bemessungsentgelt vor der Umschulung 119,76 Euro
Tägliches Bemessungsentgelt nach der Umschulung 96,93 Euro (Bescheid vom 18.08.2017)
Änderungsbescheid 27.09.2017: Tägliches Bemessungsentgelt: 79,33 Euro
Die Anhörung erfolgte am 11.09.2017. Hier heißt es (Auszug):
„Nach § 150 Abs. 2 Nr. 1 SGB III bleiben bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes Zeiten einer Beschäftigung (hierzu zählen auch die Zeiten einer Berufsausbildung), bei der Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben geleistet wurde, außer Betracht.
Dies bedeutet vorliegend, dass eine fiktive Bemessung nach § 152 SGB III zu erfolgen hatte. Nach Durchführung einer erfolgreichen Ausbildung ist demzufolge eine Zuordnung zur Qualifikationsstufe 3 vorzunehmen.“
Ich habe im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Akteneinsicht beantragt. Die Behörde hat mir die Akte in Kopie geschickt. In der Akte befindet sich eine Berechnung 08.09.2017 (Computerausdruck) in welcher das tägliche Bemessungsentgelt in Höhe von 96,93 Euro berechnet wurde. Diese Berechnung erfolgte vor dem Änderungsbescheid (27.09.2017), dennoch wurde der Änderungsbescheid mit dem geringeren Bemessungsentgelt von täglich zu 79,33 Euro berechnet.
Ja genau die wurden die 2 Jahre gezahlt, also ist doch eine Fiktive Berechnung falsch oder sehe ich das falsch ?
Und was macht die stutzig dms ?
Ja war eine Einzelumschulung in einem Betrieb und mein Chef hat 2 Jahre den Mindestbetrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.
vom 01.07.2015 bis 28.06.2017
Hallo Zusammen,
es wurden folgende Zeiten zurück gelegt:
Arbeitsverhältnis bis 31.01.2013
01.02.2013 – 29.04.2013 – Arbeitslos ( ab 01.04.2013 Krank mit 6 Wochen Frist) 88 Tage
16.12.2013 – 31.12.2013 – Arbeitslos 16 Tage
01.01.2014 - 27.07.2014 – Arbeitslos
28.07.2014 – 27.06.2017 – Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX
28.06.2017 – Arbeitslos gemeldet
Bei der Teilhabe am Arbeitsleben handelte es sich um eine Umschulungsmaßnahme.
Die Besonderheit ist, dass der Umschulungsbetrieb freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Habe ich einen Restanspruch auf ALG I auf Grundlage meiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mit Arbeitsentgelt welches bis zum 31.01.2013 bestand?
Das Arbeitsamt ist der Auffassung, dass eine fiktive Bemessung nach § 152 SGB III zu erfolgen habe?
Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt.
Wer kennt die rechtlichen Grundlagen und kann mir bei der Argumentation helfen?
Danke und viele Grüsse