Guten Abend.
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Meine Tochter ist dieses Jahr in die Schule gekommen und war das letzte halbe Jahr im KiGa häufig krank (60% Fehlzeiten). Im Betreuungsvertrag steht das das Essensgeld auch bei Krankheit bezahlt werden muss. Greift das auch beim ALG2?
Laut Gesetz heißt es ja das der 1€ nur dann gezahlt werden muss wenn das Kind anwesend ist. Wenn man es vor 8Uhr krank meldet sei man davon befreit.
Gilt jetzt das Gesetzt oder der Vertrag?
Unser alter Anwalt für Sozialrecht arbeitet jetzt nämlich für die Stadt und ich traue ihm diesbezüglich nicht mehr so ganz.
Wenn ihr habt am besten mit Gerichtsurteilen und Aktenzeichen.
Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezüglich helfen.
Vielen Dank im voraus und euch einen schönen Abend noch.