Du bist im Alg 2 Unterforum. Wohngeld nach dem WoGG ist was völlig anderes.
könnte das dann jemand bitte in die richtige Abteilung verschieben ? Danke
Du bist im Alg 2 Unterforum. Wohngeld nach dem WoGG ist was völlig anderes.
könnte das dann jemand bitte in die richtige Abteilung verschieben ? Danke
Hallo an alle,
ich habe jetzt lange gesucht aber leider nur widersprüchliche Aussagen gefunden, deshalb bitte ich hier um Hilfe.
Meine Frau bekommt Pflegegeld für meinen kranken Vater der noch in seiner eigenen Wohnung lebt.
Jetzt müssen wir für unsere Wohnung Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle wollte das mit dem Pflegegeld genau wissen und wer meinen Vater pflegt.
Dürfen die das als Einkommen anrechnen ?
Ein dazugehöriger Gesetzestext wäre hilfreich.
Danke im voraus