Beiträge von Hyperionnn

    Hallo liebe Wissende,


    ich habe mich Mitte Mai von meiner Ehefrau getrennt und bin in eine leerstehende Gartenhütte im Wald ohne Wasser und Strom gezogen. Mitte August habe ich von meiner Gemeinde eine Zuweisung in eine Notunterkunft erhalten. Dort bin ich momentan gemeldet. Ich habe die Pflicht, aus dieser Wohnung baldmöglichst auszuziehen - das ist Teil der Einweisungsvereinbarung


    Ich habe jetzt Gott sei Dank eine 1-Zi. Wohnung in einem anderen JC Bezirk (Lk Aalen) gefunden, die unterhalb der Mietgrenzen liegt.


    Diese Wohnung ist im EG und hat Fliesenboden, der sehr kalt ist. Die Wände müßten frisch gestrichen werden.


    Frage 1:


    Welche Leistungen stehen mir zu für die Ausstattung der Wohnung?


    Frage 2:


    Ich habe im Oktober 2014 aufgrund meiner damaligen Wohnungslosigkeit eine Erstausstattung beantragt und genehmigt bekommen. Ist es dadurch dann unmöglich, erneut eine Erstausstattung zu beantragen?


    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten.
    Hyperionnn