Beiträge von kaanhh

    Hallo liebe Leute,


    ich habe folgende Situation und einige Fragen die sich daraus ergeben:


    Ich habe bis einschließlich den 30.10.17 noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
    Im Anschluss habe ich vor eine betriebliche Umschulung durchzuführen, die eventuell am 01.11.17 anfängt oder erst im Januar 18. Wann die Umschulung anfängt ist bis dato noch nicht sicher.


    Hier nun die Fragen, die sich ergeben:


    - Erhalte ich das volle Arbeitslosengeld während der gesamten Umschulungszeit ohne Abzug + Ausbildungsvergütung?


    - Falls die Ausbildung nach der Anspruchszeit des Arbeitslosengeld 1 anfangen sollte, gibt es eine Möglichkeit die Zeit mit dem Prakikum im Betrieb zu überbrücken ohne das der Anspruch verfällt?


    Wenn nein, könnte ich mich vor dem Ende der Anspruchszeit abmelden und vor dem jeweiligen Beginn der Ausbildung anmelden z.B. 01. Januar 18 um dann vom Arbeitslosengeld zu profitieren.


    - Gibt es in diesem Zusammenhang eine Restanspruchszeit, die man einhalten muss um sie später wieder geltend zu machen?


    - Gibt es eine Anspruchsminderung bei einem Praktikum?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Lieben Gruß,
    Tuncay