Ich steig langsam nicht mehr durch. Beide Eltern erhalten volle Erwerbsminderungsrente, da es sich bei mir um eine Arbeitsmarktrente handelt, ist weiterhin das JC zuständig. Mein Sohn ist gem. Bescheid nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, nur mehr in der Haushaltsgemeinschaft, da er seinen Bedarf komplett selbst decken kann, Anteile des Kindergeldes werden auf mich übertragen. Meine Frau hat kein Einkommen neben der Rente, ich habe monatlich unter 100€ durch einen Minijob. Sowohl bei mir als auch bei meiner Frau werden 30€ Versicherungspauschale angerechnet.
Auf die Nachfrage, warum bei meinem Sohn, der als Azubi 800€ Brutto + Kindergeld verdient die 30€ Versicherungspauschale nicht angewendet werden, erhielt ich folgende schriftliche Auskunft:
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Hinsichtlich der Absetzungspauschale ist auszuführen, dass diese bereits im Freibetrag auf
das Erwerbseinkommen in Höhe von 100,00 € enthalten ist und nicht extra aufgeführt wird.
Dies ergibt sich aus S 1 1b Abs. 2 Satz 1 SGB ll. Hiernach ist ein Betrag in Höhe von 100,00
€ grundsätzlich frei. Dieser Grundabsetzungsbetrag wird an Stelle der Beträge nach S 11b
Absatz 1 Satz 1 Nr. 3-5 SGB ll gewährt. ln dem Grundabsetzungsbetrag ist auch die Pau-
schale in Höhe von 30,00 für angemessene private Versicherungen, gemäß $ 6 Absatz 1
Alg ll-V Nr. 1 enthalten.
Ist dies so richtig?